Dienstgeber kritisieren Streik in katholischem Krankenhaus

"Zur falschen Zeit am falschen Ort"

Wenig Verständnis: Als "Warnstreik zur falschen Zeit am falschen Ort" hat die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas die Arbeitsniederlegung in einem katholischen Krankenhaus im saarländischen Ottweiler bezeichnet.

Pflege im Krankenhaus / © Harald Oppitz (KNA)
Pflege im Krankenhaus / © Harald Oppitz ( KNA )

Die Vertreter des Sozialverbands zeigten in einer am Mittwoch in Frankfurt veröffentlichten Erklärung kein Verständnis für die Aktion.

Aufruf zum Streik sei verantwortungslos

Gerade in den vergangenen Wochen und Monaten sei zum Thema Personalbemessung "viel passiert"; Krankenhausträger und Mitarbeiter verbinde ein gemeinsames Interesse, Lösungsmöglichkeiten zur Entlastung der Pflegenden zu finden, so die Dienstgeber. Der Aufruf zum Streik sei verantwortungslos. Es bleibe "nichts anderes übrig, als die Mitarbeiter auf etwaige arbeitsrechtliche Konsequenzen hinzuweisen".

Der stellvertretende Vorsitzende des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands, Ingo Morell, wies auf Schwierigkeiten hin, aktuelle Stellen adäquat zu besetzen. Er sagte, dass das Vergütungsniveau nach kirchlichem Arbeitsrecht mindestens dem des öffentlichen Dienstes entspreche. Vor einem Jahr habe der Bundesgerichtshof außerdem den Gewerkschaften das Recht eingeräumt, bei den Tarifverhandlungen nach kirchlichem Arbeitsrecht mit zu verhandeln. Im Gegensatz zu anderen Gewerkschaften verzichte Verdi auf eine aktive Mitarbeit.

Der Streik ist der erste dieser Art in der Geschichte der Bundesrepublik. Vor der Marienhausklinik versammelten sich um sechs Uhr rund zwei Dutzend Menschen. Das rund 120 Betten zählende Krankenhaus gehört zur Marienhaus Stiftung der Waldbreitbacher Franziskanerinnen, einem der größten kirchlichen Träger sozialer Einrichtungen in Deutschland.

Regelung durch kirchliches Arbeitsrecht

Das Grundgesetz gewährt den Kirchen das Recht, ihre Angelegenheiten weitgehend selbstständig zu regeln. Das Betriebsverfassungsgesetz und die Möglichkeiten von Streiks und Aussperrung gelten für die Kirchen nicht. Alle Fragen des Tarifrechts werden durch paritätisch aus Dienstgebern und Dienstnehmern besetzte Kommissionen geregelt.


Quelle:
KNA