Evangelische Stiftung entlässt konfessionslosen Minijobber

Kirchenmitgliedschaft erwartet

Als Minijobber betreute er einen jungen Autisten. Nun wurde der 66-Jährige aus der diakonischen Einrichtung entlassen - weil er keiner Konfession angehörte. Solche Regeln gelten jedoch nicht für alle Mitarbeiter.

Zusammenarbeit in der Geriatrie / © Jens Kalaene (dpa)
Zusammenarbeit in der Geriatrie / © Jens Kalaene ( dpa )

Die Entlassung eines konfessionslosen Mitarbeiters aus einer diakonischen Einrichtung sorgt für Diskussionen in Bremen. Der Rentner Gerd-Rolf Rosenberger (66) betreute seit einem halben Jahr über einen befristeten Minijob als Altenpfleger einen jungen Autisten. Doch nun wurde er von der evangelischen Stiftung "Friedehors" entlassen. Zur Begründung hieß es, Mitarbeitende in kirchlichen Einrichtungen müssten Mitglied einer christlichen Kirche sein.

Der kaufmännische Vorstand der Stiftung "Friedehorst", Onno Hagenah, sieht keinen Spielraum: "Wir haben Herrn Rosenberger bei der Einstellung mitgeteilt, dass wir von unseren Mitarbeitenden die Kirchenmitgliedschaft erwarten. Das hat er nicht eingehalten." Doch trotz mehrfacher Aufforderung konnte Rosenberger seinem Arbeitgeber keine Mitgliedsbescheinigung vorlegen: "Ich bin 1972 aus der Kirche ausgetreten und will auch nicht wieder eintreten", sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Ausnahmen nur für Ärzte

Rosenberger macht geltend, dass für Ärzte Ausnahmen von der Mitgliedschaftsregel möglich seien. In den jüngsten Stellenausschreibungen für Oberärzte sei lediglich von einer "Identifikation mit unserer diakonischen Ausrichtung" die Rede. Außerdem gebe es bereits Mitarbeitende, die seit langem konfessionslos seien. "Warum ist dann für mich keine Ausnahme möglich", sagte Rosenberger.

Hagenah bestätigte den Text der Stellenanzeigen. Jedoch suche die Stiftung bereits seit zwei Jahren nach geeigneten Oberärzten. Der Fachkräftemangel habe "Friedehorst" gezwungen, die strengen Richtlinien für diese Stellen zu entschärfen. Die konfessionslosen Mitarbeitenden stammten aus der früheren DDR und seien zu einer Zeit eingestellt worden, als die Verantwortlichen nicht so genau hingeschaut hätten. "Wir können diese langjährigen Mitarbeitenden nicht für die Fehler der Geschäftsführung in der Vergangenheit büßen lassen", sagte Hagenah.

Ähnlicher Fall vor europäischem Gericht

Ein ähnlicher Fall liegt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) vor. Der EuGH überprüft seit Dienstag die Praxis kirchlicher Arbeitgeber, Stellen nur für christliche Bewerber auszuschreiben. Ein Urteil wird im kommenden Frühjahr erwartet.

Die Stiftung "Friedehorst" ist mit 1.400 Beschäftigten das größte evangelische Unternehmen im Bundesland Bremen. Die Mitarbeiter sorgen in Pflege, Betreuung, Rehabilitation und bei der beruflichen Neuorientierung für etwa 2.500 Menschen.


Quelle:
epd