In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2017 wurde er auf 8,84 erhöht. In vielen Branchen mit Tarifbindung gibt es eigene Mindestlöhne, die häufig schon vor der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze höher lagen. Sie wurden nicht vom neuen Mindestlohn verdrängt - es sei denn, sie lagen darunter.
Von Anfang an - und noch immer - gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn: Jugendliche unter 18, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung, Praktikanten, deren Praktikum verpflichtender Teil einer Ausbildung oder kürzer als drei Monate ist, und Ehrenamtler bekommen ihn nicht.
Auch in einigen Branchen wurde er noch nachgezogen. Die Zeitungszusteller werden erst ab 2017 mit einem Mindestlohn bezahlt. Sie erhalten zunächst 8,50 Euro pro Stunde, den vollen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen sie erst ab 2018. Wäschereimitarbeiter in Ostdeutschland bekommen bis September 2017 noch 8,75 Euro Branchenmindestlohn. In der Forstwirtschaft und im Gartenbau wird ab Januar 8,60 Euro pro Stunde gezahlt. (epd)
13.06.2017
Der Mindestlohn verbessert nicht nur die finanzielle Lage der Geringverdiener. Offenbar erfahren sie mit der höheren Bezahlung auch mehr Respekt am Arbeitsplatz. Das zeigt eine jetzt veröffentlichte neue Studie.
Der gesetzliche Mindestlohn hat demnach die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten im Niedriglohnsektor positiv beeinflusst. Nicht nur die Bezahlung ist besser.
Die Beschäftigten gaben außerdem an, dass sich nach der Einführung des Mindestlohns auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert hat und sie eine höhere Wertschätzung durch Vorgesetzte erfahren, wie aus der an diesem Dienstag in Düsseldorf veröffentlichten Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht.
Positive Bewertung
"Die gestiegene Arbeitsplatzqualität und -zufriedenheit der Mindestlohnempfänger ist ein weiteres Argument, das zu einer insgesamt positiven Bewertung des gesetzlichen Mindestlohns beiträgt", schreiben die Arbeitsmarktforscher Toralf Pusch und Miriam Rehm in ihrer Untersuchung.
Die Wissenschaftler haben knapp 350 Beschäftigte befragt, die 2014 weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdienten und nach der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 im gleichen Job weiterarbeiteten.
Von 2014 auf 2015 stieg der Stundenlohn der befragten Geringverdiener von durchschnittlich 6,70 Euro brutto pro Stunde auf im Mittel 8,20 Euro. Der Mittelwert unterhalb von 8,50 Euro zeige zwar, dass der Mindestlohn im Jahr seiner Einführung noch nicht überall gezahlt wurde. Dennoch sei die Verbesserung um gut 22 Prozent überdurchschnittlich.
Durchschnittlich weniger Arbeitszeit
Damit stieg der durchschnittliche Monatslohn der Beschäftigten von durchschnittlich 839 auf 994 Euro. Und das, obwohl die Befragten laut Studie im Mittel pro Woche anderthalb Stunden weniger arbeiteten. Der Anteil der Beschäftigten mit überlangen Arbeitswochen von mehr als 45 Stunden ging deutlich zurück.
In den geringeren Arbeitszeiten sehen die Forscher einen wichtigen Grund dafür, dass die Befragten der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie nach Einführung des Mindestlohns deutlich besser bewerten als zuvor.
Nach Ansicht der Arbeitsmarktforscher haben viele Niedriglohnbezieher nach der Einführung des Mindestlohns ihre Produktivität gesteigert. So berichten Mindestlohn-Beschäftigte in der Befragung über mehr und anspruchsvollere Arbeit. Zugleich geben sie an, seltener in ihrer Tätigkeit gestört zu werden.
Außerdem empfinden sie das Klima zwischen ihren Kollegen und das Verhältnis zu Vorgesetzten als besser. "Diese Erkenntnisse können als Anhaltspunkte gewertet werden, dass Unternehmen einerseits auf Arbeitsverdichtung und andererseits auf verstärkte Motivation setzen", erklärten die Forscher.
In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2017 wurde er auf 8,84 erhöht. In vielen Branchen mit Tarifbindung gibt es eigene Mindestlöhne, die häufig schon vor der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze höher lagen. Sie wurden nicht vom neuen Mindestlohn verdrängt - es sei denn, sie lagen darunter.
Von Anfang an - und noch immer - gibt es Ausnahmen vom Mindestlohn: Jugendliche unter 18, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung, Praktikanten, deren Praktikum verpflichtender Teil einer Ausbildung oder kürzer als drei Monate ist, und Ehrenamtler bekommen ihn nicht.
Auch in einigen Branchen wurde er noch nachgezogen. Die Zeitungszusteller werden erst ab 2017 mit einem Mindestlohn bezahlt. Sie erhalten zunächst 8,50 Euro pro Stunde, den vollen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen sie erst ab 2018. Wäschereimitarbeiter in Ostdeutschland bekommen bis September 2017 noch 8,75 Euro Branchenmindestlohn. In der Forstwirtschaft und im Gartenbau wird ab Januar 8,60 Euro pro Stunde gezahlt. (epd)