Warenhauskonzerne wollen mehr verkaufsoffene Sonntage

Shopping am Tag des Herrn?

Wie viel ist der freie Sonntag wert? Darüber gibt es seit Jahrzehnten Streit. Wirtschaft und Handel fühlen sich durch mehrere Urteile gebremst, die Ladenöffnungen an Sonntagen untersagten. Dagegen wollen sie mit einer Initiative vorgehen.

Autor/in:
Christoph Arens
Schild "Sorry we're closed" (Leider Geschlossen) an einem Geschäft / © Oliver Berg (dpa)
Schild "Sorry we're closed" (Leider Geschlossen) an einem Geschäft / © Oliver Berg ( dpa )

Der Streit um den Schutz von Sonntagen wird härter. Am Montag schlossen sich führende deutsche Warenhausunternehmen von Karstadt bis Kaufhof zu einer Initiative "Selbstbestimmter Sonntag" zusammen. Unter Verweis auf den boomenden Onlinehandel fordern sie, sonntags ihre Läden häufiger öffnen zu dürfen.

Vorschlag stößt auf Kritik

Der Einspruch folgte auf dem Fuße: Von einer Verschärfung des Konflikts sprach am Dienstag die von Kirchen und Gewerkschaften gebildete "Allianz für den freien Sonntag". Der Handel wolle die Sonntage zu Shopping-Tagen degradieren, sagte der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen, Hannes Kreller, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das hätte Auswirkungen nicht nur auf den Handel, sondern auf alle gesellschaftlichen Bereiche wie die Kindergärten, die Betreuung von Schülern oder die Öffnungszeiten von Verwaltungen.

Auch Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) erklärte im MDR, vier Sonntagsöffnungen pro Jahr seien genug. Wer online einkaufe, verzichte nicht deshalb darauf, weil ein Warenhaus einen Sonntag mehr geöffnet habe. Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) sagte: "Der Schutz des arbeitsfreien Sonntags ist ein gesamtgesellschaftlich errungenes Gut."

Mitte Mai hatte der Chef des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth, die Einrichtung Runder Tische mit allen gesellschaftlichen Gruppen vorgeschlagen. Sein Ziel: die relativ liberale Berliner Regelung bundesweit umzusetzen. Dort dürfen Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen pro Jahr öffnen.

Jahrelanger Streit

Der Streit um den Sonntagsschutz wogt seit Jahrzehnten. Es geht um Arbeitnehmerrechte, Religionsausübung, Feiertagskultur und den Wirtschaftsstandort. Gesetze und Gerichtsurteile haben einen Trend zur Aufweichung des Verkaufsverbots an Sonntagen unterstützt.

Insbesondere seit der Föderalismusreform von 2006, als der Bund den Ländern die Zuständigkeit für den Ladenschluss übertrug, erlaubten zahlreiche Bundesländer zusätzliche verkaufsoffene Sonn- und Feiertage.

Wirtschaft und Handel begründen ihr Verlangen nach Liberalisierung mit geänderten Lebensgewohnheiten und einem Wunsch der Konsumenten nach stressfreiem Einkauf. Auch sollen die verkaufsoffenen Sonntage die Innenstädte beleben und den stationären Handel gegenüber dem Online-Handel stärken.

Religiöse Bedeutung des freien Sonntags

Kirchen und Gewerkschaften argumentieren dagegen mit dem Schutz der Arbeitnehmer und der Sorge vor einer "Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft".

Der freie Sonntag habe eine große religiöse, aber auch eine große soziale und kulturelle Bedeutung. Sie widersprechen auch dem Eindruck, dass die Bürger die Sonntagsöffnungen wollten. Tatsächlich lehnten die Bürger Münsters im November eine Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage mehrheitlich ab.

Rückenwind erhielten Kirchen und Gewerkschaften 2009 durch ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Richter betonten, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage auch andere Grundrechte schütze. Er erstrecke sich nicht nur auf die Religionsfreiheit.

Öffnung bei externen Anlässen

Ermöglicht würden damit auch der Schutz von Ehe und Familie sowie die Erhaltung der Gesundheit. Ein bloß wirtschaftliches Interesse genüge grundsätzlich nicht, um die Ladenöffnung an diesen Tagen ausnahmsweise zu rechtfertigen, mahnten die Richter.

Läden dürften sonntags ausnahmsweise öffnen, wenn es einen externen Anlass gebe - etwa ein Fest oder einen Weihnachtsmarkt. Das Bundesverwaltungsgericht präzisierte 2015, es müsse prognostiziert werden können, dass dieser konkrete Anlass für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anzieht, der über die Besucherzahlen bei alleiniger Sonntagsöffnung hinausgeht.

Nach Überzeugung des Handels hat diese Regelung die Uhr bei der Liberalisierung wieder zurückgedreht - denn Kirchen und Gewerkschaften klagen auf dieser Grundlage gegen mehrere Kommunen.

Münster etwa hat nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts alle 15 geplanten verkaufsoffenen Sonntage bis 2019 abgesagt. Auch in Frankfurt, Worms, München, Hannover, Wuppertal, Solingen und Remscheid wurden verkaufsoffene Sonntage kurzfristig gekippt.


Quelle:
KNA