Eine EU-Verordnung wirft Fragen auf

Datenschutz versus Pressefreiheit

In ziemlich genau einem Jahr tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie soll den Missbrauch von persönlichen Daten vor allem im Internet eindämmen. Ein wichtiges Anliegen. Doch die Sache hat einen Haken.

Kritik an der EU-Datenschutzgrundverordnung  / © Felix Kästle (dpa)
Kritik an der EU-Datenschutzgrundverordnung / © Felix Kästle ( dpa )

"Eigentlich müssten bei dem Thema in allen Redaktionen Deutschlands die Alarmglocken klingeln", sagt Volker Nünning. Aber bislang gibt es keine öffentliche Debatte, wie der Redakteur der in Bonn ansässigen "Medienkorrespondenz" feststellt. In gut einem Jahr, am 25. Mai 2018, wird die EU-Datenschutzgrundverordnung in allen Mitgliedstaaten gültig. Sie soll unter anderem "Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung" harmonisieren, wie es einleitend heißt.

Konkret geht es unter anderem darum, die Privatsphäre der EU-Bürger besser zu schützen. So sind künftig auch Internetgiganten wie Facebook und Google dazu verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, welche personenbezogenen Daten sie besitzen, woher diese Daten stammen und wie lange sie gespeichert werden. Um Missbrauch einzudämmen, ist beispielsweise in Artikel 17 auch ein Recht auf Löschung der Daten der Verordnung verankert.

"Könnte zu massiven Einschnitten führen"

Welches presserechtliches Problem in Zusammenhang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung steht, wird erst auf den zweiten Blick deutlich. So, wie sich die Verordnung präsentiert, könnte sie laut Nünning zu massiven Einschnitten in die journalistische Arbeit führen. Redaktionen, aber auch freie Journalisten oder Blogger wären dann dazu verpflichtet, Daten über ihre Informanten preiszugeben. Das könnte beispielsweise von Bedeutung sein, wenn ein anonymer Whistleblower einer Redaktion Details über einen Skandal in einem Unternehmen gibt. Die darin erwähnten Wirtschaftsbosse hätten in einem solchen Fall das Recht, auf eine Enttarnung des Informanten zu drängen.

Um so etwas zu verhindern, gibt es in Deutschland das sogenannte Medienprivileg. Es nimmt die Presse von einem Großteil der bislang geltenden Datenschutz-Vorschriften aus, ohne dass dabei "Persönlichkeitsrechte von Einzelnen" außer Kraft gesetzt werden, wie der Deutsche Presserat in seinem Leitfaden "Datenschutz in Redaktionen" betont. In der EU-Datenschutzgrundverordnung ist von einem solchen Medienprivileg allerdings nicht die Rede, wie Nünning in der jüngsten Ausgabe der "Medienkorrespondenz" schreibt. Wohl aber gebe es die Möglichkeit, über Öffnungsklauseln, die in der Verordnung enthalten sind, solche Ausnahmebestimmungen mit aufzunehmen, damit in Deutschland der Status quo erhalten bleibt.

Außnahmen für die Presse gefordert

Für einen solchen Schritt haben sich auch fünf große Medienverbände ausgesprochen, darunter der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV). Der Ruf nach Ausnahmen vom Datenschutzrecht für die redaktionelle Pressearbeit sei eine "notwendige Bedingung für die Pressefreiheit", erläutert der DJV-Vorsitzende Frank Überall.

"Es wäre doch absurd, wenn man bei einer geplanten Skandal-Berichterstattung jegliche Recherchen und - elektronischen - Notizen einstellen müsste, wenn Betroffene das nicht wollen", so Überall weiter. "Wenn dann auch noch Behörden faktisch die redaktionelle Arbeit durchleuchten und somit überwachen dürften, ist das nahe an der Zensur, die nach dem Grundgesetz in unserer Republik ausgeschlossen ist." Auch der DJV-Vorsitzende warnt vor einer möglichen Enttarnung von Informanten. "Da hat der Staat sich rauszuhalten!"

"Bundesrat ist jetzt am Zuge"

Eine Möglichkeit wäre gewesen, das Medienprivileg im neuen Bundesdatenschutzgesetz zu verankern. Aber die Novelle passierte in der vergangenen Woche den Bundestag ohne eine solche Einfügung, der Bundesrat ist jetzt am Zuge. Eine Präzisierung im Bundesgesetz wäre aus Sicht des DJV-Vorsitzenden Überall wünschenswert: "Auf jeden Fall aber muss in den Pressegesetzen der Länder und im Rundfunk- und Telemedienstaatsvertrag das Medienprivileg verbindlich festgeschrieben werden." Immerhin: Erste Schritte hierzu haben die Bundesländer eingeleitet.

Offen bleibt einstweilen, wie andere EU-Länder mit diesen Fragen umgehen. Zusammen mit dem Dachverband EJF verschaffe man sich derzeit einen Überblick, so Überall. "Medienkorrespondenz"-Redakteur Nünning warnt, dass Regierungen wie die in Ungarn die Verordnung als Freibrief nutzen könnten, um auf diesem Wege die dort ohnehin schon gefährdete Pressefreiheit weiter auszuhöhlen.

Von Joachim Heinz


Frank Überall, Bundesvorsitzender des DJV (Deutscher Journalisten Verband) / © Michael Kappeler (dpa)
Frank Überall, Bundesvorsitzender des DJV (Deutscher Journalisten Verband) / © Michael Kappeler ( dpa )
Quelle:
KNA