Kinderehen sind in vielen Ländern Afrikas und Zentralasiens verbreitet. Menschenrechtler sorgen sich um die sehr jungen Mädchen, die häufig mit viel älteren Männern vermählt werden. Oft sind die Mädchen noch keine 14 Jahre alt und können die Folgen einer Eheschließung nicht abschätzen. Auch gibt es Zweifel, ob sie sich überhaupt selbstständig und frei entscheiden konnten oder zur Heirat gezwungen wurden.
Auch unter Flüchtlingen und Migranten in Deutschland gibt es Kinderehen. Allein in Bayern haben die Behörden bis Ende April 550 verheiratete Asylsuchende unter 18 Jahren registriert. davon waren 161 Eheleute sogar unter 16 Jahre alt. Die Schätzungen reichen bis zu 1.000 solcher Fälle in Deutschland. Das Gesetz schreibt in Deutschland ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren vor, in Ausnahmen 16 Jahre. Schwierig ist der Umgang mit im Ausland geschlossenen Kinderehen.
In Kinderehen können die Mädchen ihre Rechte oft nur schwer durchsetzen. Es kann sein, dass ihre deutlich älteren Ehemänner sie zu harter Arbeit zwingen und am Schulbesuch hindern. Häufig leiden minderjährig verheiratete Mädchen unter häuslicher und sexueller Gewalt. (epd, Stand: 31.08.16)
03.11.2016
In der Debatte um Kinderehen von jungen Migranten und Flüchtlingen in Deutschland spricht sich Aydan Özoguz, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, gegen ein generelles Verbot aus - und warnt vor möglichen Folgen.
"Ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ist zwar vielleicht gut gemeint, kann aber im Einzelfall junge Frauen ins soziale Abseits drängen", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nach deren Recherchen ist die Zahl der Eheschließungen von Minderjährigen in Deutschland auf zuletzt 92 Fälle im Jahr 2015 stark gesunken.
SPD kontert CDU
Özoguz warnte vor den Folgen einer Rechtsverschärfung für die jungen Frauen: "Werden ihre Ehen aberkannt, verlieren sie unter anderem Unterhalts- und Erbansprüche, ihre Kinder wären unehelich, für viele würde das sogar eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen." Mit ihrer Kritik an einem generellen Verbot von Kinderehen hat sich Özoguz hinter Justizminister Heiko Maas (SPD) gestellt. Die Unionsfraktion im Bundestag will Eheschließungen unter 18 Jahren dagegen ohne Ausnahme verbieten - auch für deutsche Jugendliche.
Die Bundesregierung will gegen Kinderehen vorgehen. Dafür wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die im September ihre Arbeit aufnahm. Die Debatte war durch den Flüchtlingszuzug aufgekommen. Nach jüngsten Zahlen sind in Deutschland 1.475 verheiratete Jugendliche registriert; davon waren zum Stichtag im Juli 361 jünger als 14 Jahre.
Kinderehen in islamischen Ländern noch verbreitet
In islamischen Ländern wie Afghanistan kommt es immer noch vor, dass Eltern ihre minderjährigen Töchter verheiraten. In Deutschland dürfen Jugendliche ab 16 Jahren heiraten. Voraussetzung ist aber, dass der andere Ehepartner volljährig ist und eine Genehmigung des Familiengerichts vorliegt.
Rückläufige Zahlen
Die meisten minderjährig Verheirateten in Deutschland sind Syrer sowie viele Afghanen und Iraker. Die Zahl der in Deutschland abgeschlossenen Ehen mit minderjährigen Partnern sei dagegen seit Jahren deutlich rückläufig, berichtet die Funke-Mediengruppe unter Berufung auf das Statistische Bundesamt. Gab es demnach im Jahr 2000 noch 1.073 Eheschließungen von unter 18-Jährigen, waren es 2005 noch 377 und 2015 nur 92 Hochzeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Kinderehen sind in vielen Ländern Afrikas und Zentralasiens verbreitet. Menschenrechtler sorgen sich um die sehr jungen Mädchen, die häufig mit viel älteren Männern vermählt werden. Oft sind die Mädchen noch keine 14 Jahre alt und können die Folgen einer Eheschließung nicht abschätzen. Auch gibt es Zweifel, ob sie sich überhaupt selbstständig und frei entscheiden konnten oder zur Heirat gezwungen wurden.
Auch unter Flüchtlingen und Migranten in Deutschland gibt es Kinderehen. Allein in Bayern haben die Behörden bis Ende April 550 verheiratete Asylsuchende unter 18 Jahren registriert. davon waren 161 Eheleute sogar unter 16 Jahre alt. Die Schätzungen reichen bis zu 1.000 solcher Fälle in Deutschland. Das Gesetz schreibt in Deutschland ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren vor, in Ausnahmen 16 Jahre. Schwierig ist der Umgang mit im Ausland geschlossenen Kinderehen.
In Kinderehen können die Mädchen ihre Rechte oft nur schwer durchsetzen. Es kann sein, dass ihre deutlich älteren Ehemänner sie zu harter Arbeit zwingen und am Schulbesuch hindern. Häufig leiden minderjährig verheiratete Mädchen unter häuslicher und sexueller Gewalt. (epd, Stand: 31.08.16)