Katholische Krankenhäuser wollen Begleitung Sterbender stärken

Würdevoller Umgang

Der Trauermonat November naht. Dazu passend verpflichten sich die rund 400 katholischen Kliniken in Deutschland jetzt zu einer hochwertigen und würdevollen Begleitung Sterbenskranker durch Palliativmedizin und hospizliche Begleitung.

Palliativmedizin hilft sterbenskranken Menschen / © Angelika Warmuth (dpa)
Palliativmedizin hilft sterbenskranken Menschen / © Angelika Warmuth ( dpa )

Auch den Themen Trauer und Sterbebegleitung müsse in den Krankenhäusern der entsprechende Raum zukommen. Dabei müssten die Angehörigen der Sterbenden mit im Blick sein, erklärte der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) am Freitag in Berlin.

Sterbebegleitung als Menschenrecht gefordert

Der KKVD-Vorsitzende, der Osnabrücker Generalvikar Theo Paul, unterzeichnete bei der Mitgliederversammlung in Münster die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Charta zur Betreuung sterbender und schwerstkranker Menschen in Deutschland. Mit der Charta soll Sterbebegleitung als ein Menschenrecht eingestuft werden.

"Der KKVD unterstützt den Charta-Prozess, der für das Recht auf Sterbebegleitung unter würdevollen Bedingungen eintritt, mit seinen rund 400 katholischen Mitgliedshäusern seit Beginn der Initiative", sagte KKVD-Geschäftsführerin Bernadette Rümmelin. "Mit den Handlungsempfehlungen erhalten die Kliniken konkrete Umsetzungsanreize für ihr Engagement um eine hochwertige Versorgung im Palliativbereich."

In 304 katholischen Akutkliniken sei Palliativkompetenz vorhanden, betonte die Geschäftsführerin. Allein 130 katholische Krankenhäuser unterhielten stationäre Palliativeinheiten, 53 verfügten über sogenannte Palliativ-Care-Teams.

Qualifiziertes Personal erforderlich

"Wo Menschen sterben, muss fachlich qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen, um den sterbenden Patienten seinen Bedürfnissen entsprechend palliativ versorgen und begleiten zu können, beispielsweise in Gestalt multiprofessioneller Palliativdienste", so Rümmelin. "Diese Kompetenzen müssen bereits in der ärztlichen und pflegerischen Ausbildung und dann im Rahmen der beruflichen Fortbildung vermittelt werden."

Von 868.356 Verstorbenen in Deutschland starben im Jahr 2014 rund 403.787 Menschen im Krankenhaus, also fast jeder Zweite. Rümmelin zufolge wird sich dies auch in absehbarer Zukunft nicht ändern, trotz der Zielsetzung, durch die Stärkung der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung ein möglichst langes Verbleiben in der vertrauten Umgebung zu garantieren.

Es müssten nun Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine hochwertige Palliativkompetenz in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und der häuslichen Umgebung auch finanziell abzusichern, so Rümmelin.


Quelle:
KNA