Bundesverfassungsgericht stärkt Freihandelsabkommen

Vorläufiges Ja für CETA

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag das Freihandelsabkommen CETA unter Auflagen gebilligt. Die Gegner des Abkommens setzen nun auf das Hauptverfahren in Karlsruhe.

Bundesverfassungsgericht (dpa)
Bundesverfassungsgericht / ( dpa )

Die Bundesregierung darf dem umstrittenen Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada unter Auflagen vorerst zustimmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden und damit mehrere Eilanträge auf einstweilige Anordnung abgelehnt. Bei einem vorläufigen Stopp von CETA "drohten der Allgemeinheit mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Nachteile", erklärten die Karlsruher Verfassungsrichter. Die CETA-Gegner sehen sich nach der höchstrichterlichen Entscheidung, wonach die EU und Kanada das Handelsabkommen vorläufig und nur eingeschränkt anwenden dürfen, weitgehend bestätigt. Die CETA-Befürworter äußerten sich hingegen erleichtert, dass Karlsruhe das umstrittene Handelsabkommen nicht gestoppt hat.

Die Linken-Bundestagsfraktion, die nichtstaatlichen Organisationen Mehr Demokratie, Campact, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Foodwatch hatten eine Massenklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Rund 200.000 Unterschriften von einzelnen Bürgern hatten die Klagen unterstützt. Mit ihren Anträgen auf einstweilige Anordnung wollten die Beschwerdeführer das Abkommen so lange verhindern, bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Freihandelsabkommens entschieden hat.

Strenge Auflagen

Dieses Ziel haben sie nicht erreicht, denn das Bundesverfassungsgericht sah viel schwerere Nachteile für den Fall, dass die Bundesregierung das Abkommen erst einmal nicht unterzeichnet. Ein vorläufiger Stopp würde sich negativ auf die europäische Außenhandelspolitik und die internationale Stellung der EU auswirken, argumentierten die Richter.

Karlsruhe hat der Bundesregierung aber strenge Auflagen gemacht. So müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass ein EU-Ratsbeschluss zum Abkommen nur jene Bereiche betreffen, die "unstreitig" zur Zuständigkeit der EU gehören. Auch müsse sichergestellt sein, dass "eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland" möglich ist.

"Ohrfeige für die Bundesregierung"

Die klagenden Organisationen sehen in der Entscheidung des Gerichts trotz Ablehnung der Eilanträge eine "Ohrfeige für die Bundesregierung". In einer gemeinsamen Erklärung zeigten sie sich erfreut darüber, dass das Gericht der Bundesregierung "klare Hausaufgaben aufgegeben hat, die auch Forderungen der Stop-CETA-Bewegung enthalten". Grünen-Chefin Simone Peters sieht in der Eilentscheidung "keinen juristischen Freibrief für CETA". Der Ausgang des Hauptverfahrens sei offen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, zeigte sich erleichtert darüber, dass nun der Weg frei sei, CETA beim EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober in Brüssel zu unterschreiben. Die Tatsache, dass das Abkommen vorläufig in Kraft treten könne, sei "von ganz hoher Bedeutung für die Handlungsfähigkeit der EU", sagte Fuchs. Nach Ansicht des Europa-Abgeordneten der FDP, Alexander Graf Lambsdorff, hat Karlsruhe mit seiner Eilentscheidung "Schaden von Europa abgewendet".


Demonstration gegen CETA-Abkommen / © Thomas Frey (dpa)
Demonstration gegen CETA-Abkommen / © Thomas Frey ( dpa )
Quelle:
epd