Fragen und Antworten zum Bundesteilhabegesetz

Mehr Normalität schaffen

Die Assistenzleistungen für behinderte Menschen werden umfassend modernisiert. Das Kabinett hat jetzt den Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz beschlossen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick:

Autor/in:
Birgit Wilke
Rollstuhlfahrer vor einer Treppe / © Daniel Maurer (dpa)
Rollstuhlfahrer vor einer Treppe / © Daniel Maurer ( dpa )

Was ist Ziel des Bundesteilhabegesetzes?

Mit dem sozialpolitischen Projekt sollen laut Bundesarbeitsministerium behinderte Menschen mehr Anteil am öffentlichen Leben haben können. In dem Gesetzentwurf werden Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen neu geordnet und dem Ministerium zufolge im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention modernisiert. Allgemein gesagt soll das Gesetz den rund 7,5 Millionen in Deutschland lebenden Betroffenen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Sie sollen künftig stärker selbst entschieden können, wo und wie sie leben.

Was sind die wichtigsten Änderungen?

Behinderte Menschen mit Assistenzbedarf können künftig mehr Geld ansparen. So soll die Obergrenze im kommenden Jahr von derzeit 2.600 Euro auf über 25.000 Euro im kommenden Jahr steigen. Von 2020 an ist eine Freigrenze von über 50.000 Euro vorgesehen. Anders als bislang soll zudem von 2020 an das Einkommen des Partners nicht mehr berücksichtigt werden.

Zudem soll danach ein Reha-Antrag ausreichen, um alle benötigten Leistungen der verschiedenen Träger zu erhalten. Mit dem Budget für Arbeit sollen Menschen mit Behinderungen bundesweit mehr Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Schwerbehinderte sollen mit einem bis zu 75 prozentigen Lohnkostenzusatz für den Arbeitgeber mehr Möglichkeiten erhalten, auch außerhalb von Werkstätten zu arbeiten. Zudem sind Assistenzleistungen für den Erwerb von höheren Studienabschlüssen geplant, etwa für das Masterstudium.

Wie hoch sind die Mehrkosten? 

Der Bund trägt im Wesentlichen die Mehrkosten. Er rechnet ab 2020 mit Mehrkosten von rund 700 Millionen Euro jährlich. Zugleich werden die Kommunen mit der Reformen um fünf Milliarden Euro entlastet.

Gibt es Kritik?

Opposition und Behindertenverbänden geht das Gesetz nicht weit genug. Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, ist mit dem Entwurf nicht zufrieden und hofft auf Nachbesserungen durch das Parlament. Er sei noch kein Paradigmenwechsel für Menschen mit Behinderungen, hatte Bentele zu Wochenbeginn gesagt. Sie wünsche sich etwa die vollständige Abschaffung der Obergrenzen für eine Vermögensansparung. Auch die Opposition und Behindertenverbände kritisierten das geplante Gesetz als unzureichend. Der Deutsche Behindertenrat sieht die Gefahr von Leistungsverschlechterungen.

Wie geht es weiter?

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte sich für das Vorhaben rund eineinhalb Jahre mit Behindertenverbänden und anderen Experten zusammen gesetzt. Ende April gab sie ihren Entwurf in die Ressortabstimmung. Der vorläufige Zeitplan sieht vor, dass nach Beratungen in Bundestag und Bundesrat die erste Stufe des Gesetzes am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.

Welche Reformen wurden in diesem Jahr noch für Menschen mit Behinderungen umgesetzt?

Der Bundestag beschloss im Mai das Behindertengleichstellungsgesetz. Darin verpflichtet sich der Bund, die Barrierefreiheit in staatlichen Einrichtungen zu verbessern. So sollen etwa Schreiben von Behörden für Menschen mit geistigen Behinderungen in einfacher Sprache verschickt werden. Es soll zudem künftig auch Schlichtungsverfahren für Einzelpersonen geben, die künftig Verbandsklagen vorgeschaltet sein sollen.

Das Kabinett beschloss am Dienstag zudem die Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Damit soll die Barrierefreiheit in Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen verbessert werden. Auch soll es ein Kennzeichnungssystem im Tourismus geben.


Quelle:
KNA