Caritas und Diakonie bemängeln Hartz-IV-Reform

Wirklich unbürokratischer?

Der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland sehen bei der geplanten Hartz-IV-Reform beträchtliche Mängel. Wichtige Aspekte wie die Reform der Sanktionen seien nicht im Entwurf berücksichtigt, kritisierte Caritas-Präsident Peter Neher

Typisch Behörde: Der Stempelträger / © Ralf Hirschberger (dpa)
Typisch Behörde: Der Stempelträger / © Ralf Hirschberger ( dpa )

Neher nannte anlässlich einer Anhörung am Montag im Bundestag auch die Vereinfachung der Anträge für das Bildungs- und Teilhabepaket, die nicht berücksichtig worden sei. Eine Rechtsvereinfachung sollte aber zu "deutlichen Verbesserungen für die Empfänger der Hilfeleistungen und der Verwaltung führen", bekräftigte er. Das Gesetz zur "Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV" soll das Hartz-IV-System unbürokratischer machen.

Positiv seien verlängerte Bewilligungszeiträume für Hartz-IV-Leistungen sowie die geplante Förderung für schwer erreichbare Jugendliche, sagte Neher. Auf der anderen Seite seien zahlreiche Verschärfungen im Gesetz enthalten, welche die rechtliche Stellung der Leistungsempfänger schwächten. So sollten Leistungsberechtigte keine Nachzahlungen mehr erhalten, auch wenn juristisch sicher sei, dass das zuständige Jobcenter die Leistungen falsch berechnet habe.

Ebenso sollten ältere Langzeitarbeitslose, die nicht frühzeitig in Rente gehen wollten, bestraft werden. Sie müssten dann neben der ohnehin niedrigen Rente Abschläge hinnehmen. "Für diese Menschen heißt das, dass sie den Rest ihres Lebens auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen sind ohne jede Hoffnung, dass sich daran noch einmal etwas ändert", klagte Neher.

Diakonie: Keine Kürzungen bei Alleinerziehenden

Die Diakonie sieht besonders den Umgang mit Trennungskindern und Alleinerziehenden kritisch. Der Gesetzentwurf sehe eine Kürzung des Regelsatzes für Kinder vor, für die Tage, die das Kind beim anderen Elternteil sei. Der sozialpolitische Vorstand der Diakonie, Maria Loheide, wies die Idee als falsch zurück. "Alleinerziehende und ihre Kinder haben heute schon ein doppelt so hohes Armutsrisiko wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Über 90 Prozent der Alleinerziehenden im Grundsicherungsbezug sind Frauen. Es darf daher keine Kürzungen beim Regelsatz der Kinder geben, nur weil sie sich am Wochenende beim Vater aufhalten", bekräftigte Loheide.

Der Kinderregelsatz müsse in der Familie bleiben, in der das Kind überwiegend lebe, forderte die Diakonie-Vertreterin. Falls das andere Elternteil ebenfalls Hartz IV erhalte, solle ihm oder ihr ein Mehrbedarf für die Versorgung des Kindes eingeräumt werden.

Ähnlich äußerten sich weitere Verbände wie der Familienbund der Katholiken und die Nationale Armutskonferenz (nak). "Durch den erhöhten Umgang mit dem anderen Elternteil entsteht ein zusätzlicher Bedarf, der anerkannt und durch die Einführung einer Umgangspauschale für den umgangsberechtigten Elternteil gedeckt werden muss", forderten 16 Verbände in einer gemeinsamen Pressemitteilung.


Quelle:
KNA