ZdK für Gesetzentwurf gegen Zwangsprostitution

Ein Abschreckungseffekt

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat Pläne der Bundesregierung begrüßt, Kinder und Frauen besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen.

Kampf gegen Zwangsprostitution (dpa)
Kampf gegen Zwangsprostitution / ( dpa )

"Wir befürworten die geplante Veränderung des Strafrechts zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels, die nun auch die Bestrafung der 'Freier' vorsieht", sagte ZdK-Präsident Thomas Sternberg am Freitag vor dem Hauptausschuss in Bonn. Er sprach von einem Abschreckungseffekt. "Die Nachfrage nach Prostitution bildet die Basis von Menschenhandel und Zwangsprostitution."

Das ZdK - das höchste repräsentative Gremium des deutschen Laien- Katholizismus - forderte zudem die Verbesserung des Opferschutzes und die Stärkung von Opferrechten. "In der Regel sind die betroffenen Frauen aufgrund der Erlebnisse auf schlimmste Weise traumatisiert. Nur eine professionelle Beratung und Betreuung ist in der Lage, ihnen dabei zu helfen, das Erlebte zu verarbeiten und Perspektiven für ein neues Leben zu eröffnen", so Sternberg. Daher müssten entsprechende Einrichtungen durch die "öffentliche Hand" finanziert werden. "Des Weiteren bedarf es eines gesicherten Aufenthaltsstatus für die Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel sowie der Unterstützung, um eine sichere Rückkehr in die Heimatländer zu ermöglichen."

Anfang April hatte das Kabinett eine strafrechtliche Ergänzung zu einem Gesetzentwurf beschlossen, der die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen soll. Demnach droht etwa Freiern, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Allerdings ist Straffreiheit vorgesehen, wenn der Freier die Zwangsprostitution anzeigt. Ebenso macht sich strafbar, wer ein Opfer unter Ausnutzung seiner Zwangslage nach Deutschland bringt, wenn er weiß, dass das Opfer zur Zwangsprostitution, zur Begehung von Straftaten oder zur Organentnahme gezwungen werden wird.


Quelle:
KNA