Bundestag beschließt zweite Stufe der Pflegereform

Geteiltes Echo

Die Pflegereform ist beschlossen: Der Bundestag verabschiedete das Paket am Freitag. Kirchliche Sozialverbände sehen dennoch viele Baustellen - so wird künftig für einige weniger Geld aus der Pflegekasse fließen. Doch es gibt auch Lob. 

In einem Seniorenheim in Frankfurt/Oder / © Patrick Pleul (dpa)
In einem Seniorenheim in Frankfurt/Oder / © Patrick Pleul ( dpa )

Der Bundestag hat am Freitag die zweite Stufe der Pflegereform mit Koalitionsmehrheit beschlossen. Nach dem Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sollen Patienten mit Demenz den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen bekommen wie körperlich Behinderte. Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Gröhe sicherte erneut zu, dass kein Pflegebedürftiger durch die Reform schlechter gestellt werden soll.

Bereits Anfang des Jahres war das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit den beiden Reformstufen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung vom Jahr 2017 an von 2,05 auf 2,55 Prozent erhöht. Das soll rund fünf Milliarden Euro bringen. Gröhe betonte, dass mit der Reform kein Patient, der bereits heute pflegebedürftig sei, schlechter gestellt werden soll.

Weniger Geld aus Pflegekasse 

Nach Darstellung der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind durch die Reform jedoch viele Menschen, die von 2017 an pflegebedürftig werden, schlechter dran als heutige Patienten. "Von 2017 an erhalten neue Antragsteller, die ins Pflegeheim müssen, deutlich weniger Geld von der Pflegekasse", erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. "Das betrifft Menschen, deren Pflegebedürftigkeit heute den Pflegestufen I und II entsprechen würde."

Nach Bryschs Berechnungen erhalten Pflegeheimbewohner mit Pflegestufe I derzeit 1064 Euro. Nach der Reform bekommen künftige Heimbewohner im neuen Pflegegrad II nur noch 770 Euro. Der Eigenanteil werde somit steigen. Immer mehr Pflegeheimbewohner liefen somit Gefahr, in die Sozialhilfe abzurutschen, für die Städte und Gemeinden aufkommen müssen. Den Angaben zufolge werden davon insgesamt 275 000 Pflegeheimbewohner betroffen sein. Damit kämen Mehrkosten von 685 Millionen Euro jährlich auf die Pflegeheimbewohner oder die Kommunen zu.

Nachbesserungen und mehr Beratung gefordert 

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, forderte weitere Nachbesserungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Positiv bewertet der Verband, dass jeder, der heute pflegebedürftig ist, Bestandsschutz habe. Dieser müsse aber ausdrücklich unbefristet gelten. Auch bei der rentenrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen müsse weiter nachgebessert werden. Damit pflegende Angehörige schnell Auskunft über Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten erhalten können, fordert der VdK zudem ein flächendeckendes Netz an Beratungsangeboten.

Nach Einschätzung des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), wird die Reform zu einer verbesserten Situation für Pflegebedürftige und Pflegepersonal führen. Voraussichtlich 500 000 Menschen, die bisher keine Leistungen erhalten hätten, würden in Zukunft zusätzlich von der Pflegeversicherung unterstützt, sagte er den "Ruhr Nachrichten" (Freitag).

Die am Freitag vom Bundestag beschlossene Pflegereform stößt bei kirchlichen Wohlfahrtsverbänden auf ein geteiltes Echo. Die Diakonie weist auf starke Defizite im Pflegestärkungsgesetz hin. Hingegen sieht der Deutsche Caritasverband in dem Gesetz eine längst überfällige Reform.

Diakonie bemängelt weiterhin schlechte Bezahlung 

Nach Ansicht der Diakonie löst die Pflegereform die Probleme in der Pflegebranche nicht. "Die Unterfinanzierung der Pflege und der Fachkräftemangel - diese drängenden Probleme löst das Pflegestärkungsgesetz nicht", sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Kritisch bewertete sie zudem die Einführung von fünf Pflegegraden statt bislang drei Pflegestufen:

"Die neuen Pflegegrade dürfen nicht zu einer Verteuerung für Pflegebedürftige führen und sie davon abhalten, Pflege in Anspruch zu nehmen."

Der Deutsche Caritasverband sieht in den neuen Pflegegraden hingegen eine längst überfällige Reform: "Das neue Pflegestärkungsgesetz schafft endlich Gerechtigkeit für Demenzkranke und psychisch Kranke", sagte Caritas-Präsident Peter Neher. Zudem werde die Situation für pflegende Angehörige durch das Gesetz deutlich verbessert.

Lob für Flexibilität 

"Durch die bessere Kombinierbarkeit von Kurzzeit- und Verhinderungspflege können Angehörige, die meist sehr belastet sind, eine Auszeit von der Pflege nehmen", erklärte Neher. Die Caritas fordert jedoch die maximale Dauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen zu erhöhen.

Zur Finanzierung der Pflegereform werden erneut die Beiträge erhöht. Zu Beginn dieses Jahres waren sie schon einmal gestiegen. Für Pflegebedürftige, die bereits Leistungen beziehen, soll es keine Verschlechterungen geben. In Deutschland bekommen rund 2,8 Millionen Menschen Pflegeleistungen.

Sozialverband: Steigende Armutsrisiken

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) lobte "klare Leistungsverbesserungen", befürchtet aber steigende Armutsrisiken in der Pflege. Präsident Adolf Bauer forderte, dass "die finanziellen Belastungen stärker umlagefinanziert" werden. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sprach von deutlichen Fortschritten. "Doch der dringend benötigte große Wurf ist diese Reform nicht", erklärte Vorstandsmitglied Brigitte Döcker unter Verweis auf Personalmangel. Denkbar sei, dass diese Reform "zu einem Strukturwandel der Heime hin zu Spezialeinrichtungen für schwerstpflegebedürftige und sterbende Menschen sowie Menschen mit schwerer Demenz führt".


Quelle:
dpa , epd