Regierung will Banken zu Girokonto für Jedermann verpflichten

Auf Guthabenbasis

Die Bundesregierung will alle Banken verpflichten, künftig auch Asylbewerber, Geduldete oder Wohnungslose als Kunden zu akzeptieren. Das Bundeskabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, den die Caritas als "überfällig" bezeichnete.

Frau mit EC-Karte / © Harald Oppitz (KNA)
Frau mit EC-Karte / © Harald Oppitz ( KNA )

Das Gestz sieht vor, dass jeder, der sich legal in der Europäischen Union (EU) aufhält, einen Anspruch auf ein Basiskonto auf Guthabenbasis bekommen kann. Mit der Vorlage setzt das Bundesjustizministerium eine EU-Richtlinie zum Konto für Jedermann aus dem Jahr 2014 um. Das Gesetz soll am 1. Juni 2016 in Kraft treten.

Nach den Worten von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erhöht das Recht auf ein eigenes Konto auch die Chancen bei der Arbeits- oder Wohnungssuche. "Das ist ein zentraler Schritt, damit alle Menschen in Deutschland voll am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können", betonte der Minister. Sozialverbände hatten seit Jahren auf ein solches Basiskonto gepocht. Bislang konnten Wohnungslose oder Asylsuchende nur bei wenigen Instituten ein solches Konto eröffnen.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte den Gesetzentwurf und forderte eine schnelle Umsetzung. Die Linke verlangte, das Basiskonto für jedermann müsse kostenfrei sein. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach von einem "Meilenstein". Als problematisch wertete die zuständige Referentin Christina Buchmüller allerdings, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Vorgaben für die Kontoführungsgebühren mache. Es bestehe daher die Gefahr, dass Banken so höhere Kosten veranschlagten, dass sie für sozial Schwache nicht bezahlbar seien.

Caritas lobt Gesetzentwurf

Auch die Caritas begrüßte den Gesetzentwurf als großen Fortschritt und als "überfällig". Das Verdienst gebühre allerdings in erster Linie der EU, die den deutschen Gesetzgeber zu einer entsprechenden Regelung zwinge, sagte der zuständige Referent beim Deutschen Caritasverband, Cornelius Wichmann, in Freiburg. Bei der Umsetzung müsse darauf geachtet werden, dass die Ausweispflicht bei der Kontoeröffnung gelockert wird. Beobachtet werden müsse zudem, welche Gebühren die Banken künftig für die Basiskonten erhöben. 

Das Basiskonto soll die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste ermöglichen. Dies umfasst Ein- und Auszahlungen, Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Der Inhaber kann aber nicht sein Konto überziehen.

Darüber hinaus müssen Kreditinstitute nach dem Gesetzentwurf ihre Girokonto-Gebühren künftig so veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne besondere Fachkenntnisse problemlos die verschiedenen Angebote vergleichen können. Dazu soll auch eine Website bereitgestellt werden. Schließlich will der Gesetzgeber den Kunden den Wechsel des Anbieters erleichtern.


Quelle:
KNA