Neues Bleiberecht und verschärfte Ausweisung

"Ihr gehört zu uns!"

Künftig können gut integrierte Migranten leichter ein Bleiberecht in Deutschland erlangen und zugleich werden "Nicht-Aufenthaltsberechtigte" schneller ausgewiesen. Das entsprechende Gesetz tritt am Samstag in Kraft.

Asylbewerberin mit Kind bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt am 20.06.11 (dpa)
Asylbewerberin mit Kind bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt am 20.06.11 / ( dpa )

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) sprach am Freitag in Berlin von einem wichtigen Signal an Tausende Geduldete, die Integrationsleistungen erbracht hätten. "Die Botschaft ist: Ihr gehört zu uns!"

Mit einer neuen alters- und stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung will die Regierung das Problem der Langzeitgeduldeten lösen. So sollen Alleinstehende, die mehr als acht Jahre in Deutschland leben, ein Bleiberecht erhalten, sofern sie deutsch sprechen, nicht straffällig geworden sind und über ein Erwerbseinkommen verfügen. Familien müssen sechs Jahre warten, bei Jugendlichen, die in Deutschland die Schule besuchen, sind es vier Jahre.

Jugendliche und heranwachsende Geduldete, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen wollen, sollen für die Dauer der Ausbildung Schutz vor Abschiebung erhalten. Zudem erhält das Resettlement-Programm zur dauerhaften Ansiedlung von Schutzsuchenden eine eigenständige Rechtsgrundlage und das Aufenthaltsrecht für die Opfer von Menschenhandel wird verbessert.

Ferner wird die Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte erleichtert - das heißt Personen, die kein Flüchtling oder asylberechtigt sind, aber im Heimatland bedroht werden. Das Gesetz lockert zudem die bisherige Forderung deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug.

Gleichzeitig schnellere Abschiebung

Auf der anderen Seite soll das Gesetz dazu beitragen, Ausreisepflichten schneller und konsequenter als bisher durchzusetzen. Angesicht der derzeitigen Flüchtlingszahlen sei es notwendig, nicht schutzbedürftige Ausländer ohne Bleibeperspektive zügig in ihre Heimatländer zurückzuschicken, betonte das Innenministerium. Dies gelte insbesondere für abgelehnte Asylbewerber aus den Staaten des Westbalkans.

Das Gesetz sieht auch neue Haftgründe vor. So sollen Asylsuchende etwa schon deswegen inhaftiert werden können, weil sie aus einem anderen EU-Staat eingereist sind, ohne dort den Abschluss ihres Asylverfahrens abgewartet zu haben.


Quelle:
KNA