Hinweis auf Legasthenie im Abi-Zeugnis

Transparent oder diskriminierend

"Rechtschreibung nicht benotet" - ein solcher Hinweis darf auf das Zeugnis, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Zwei Schüler aus Bayern hatten wegen Diskriminierung geklagt.

Autor/in:
Von Nina Schmedding
Legasthenie ist ein großes Problem (dpa)
Legasthenie ist ein großes Problem / ( dpa )

Wie schreibt man das? Eine vertraute Frage bei komplizierten Wörtern, die im Büroalltag immer wieder auftauchen. Aufschluss über die Rechtschreibkünste potenzieller Arbeitnehmer könnte einem Arbeitgeber die Deutschnote im Abiturzeugnis geben. Bisher jedenfalls: Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat darüber entschieden, dass in Zeugnissen darauf hingewiesen werden darf, dass die Rechtschreibung bei schriftlichen Prüfungen nicht bewertet wurde. Zwei Schüler aus Bayern mit Legasthenie, einer Lese- und Rechtschreibschwäche, hatten den Freistaat wegen Diskriminierung verklagt, weil in ihren Abiturzeugnissen ein entsprechender Passus stand.

Klage wegen Diskriminierung

Das Urteil könnte Grundsatzcharakter haben, denn auch in anderen Bundesländern, etwa Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, können Legasthenie-Vermerke in Zeugnisse geschrieben werden. Vor dem Verwaltungsgericht München erzielten die Kläger zunächst einen Teilerfolg, in nächster Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bekamen sie im Mai 2014 auf ganzer Linie recht - allerdings aus formalen Gesichtspunkten: Es gebe gar keine gesetzliche Grundlage für ein solches Prozedere, sondern lediglich einen ministeriellen Erlass. Gegen diese Entscheidung legten Freistaat, Landesanwaltschaft und ein beklagtes privates Gymnasium Revision ein, so dass das Bundesverwaltungsgericht den Streit nun abschließend klären musste.

Der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, sieht dem Urteil kritisch entgegen. Eine nicht ausgewiesene Rechtschreibschwäche in Abitur- oder anderen Zeugnissen könnte einem möglichen Arbeitgeber einen falschen Eindruck vermitteln, sagt er. "Wer eine Zwei in Deutsch sieht, sollte sich darauf verlassen können, dass auch eine Rechtschreibsicherheit dahinter steckt", betont der Oberstudiendirektor. "Ansonsten ist keine Transparenz da. Man weiß nicht mehr, was eine Note bedeutet."

Statt auf entsprechende Hinweise im Abiturzeugnis zu verzichten, schlägt er vor, die Förderung von Kindern mit Rechtschreibschwäche in Grundschule und Mittelstufe auszubauen, damit bis zum Abgangszeugnis eine größtmögliche Verbesserung erreicht werde. Zudem gebe es die Möglichkeit, in der Oberstufe keinen Nachteilsausgleich in Anspruch zu nehmen, sondern regulär bewertet zu werden. "Die wenigsten scheitern daran", so Meidinger.

Legasthenie als Mittel

Die Lehrer befürchten außerdem, dass das Bestreben einiger Eltern, die Abiturnoten durch Inanspruchnahme des besonderen Schutzes bei der Notenvergabe zu verbessern, zunehmen werde. "Wir haben beides: Nicht anerkannte Legastheniker, weil ihre Eltern diese Lernschwäche nicht bemerken oder sich nicht darum kümmern, und Eltern, die das bewusst pushen, um die Noten zu verbessern." In Bayern gebe es in den städtischen Ballungszentren in Oberbayern etwa drei bis vier Mal so viel Legasthenie-Fälle wie in den ländlichen Gegenden in Niederbayern, so Meidinger. Dafür sei das Eltern-Klientel der jeweiligen Region verantwortlich.

Ganz anders beurteilt der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) in Hannover die Situation. Die Diskussion zeige, "dass Legasthenie immer noch nicht als Behinderung anerkannt ist; man lässt sie zum Nachteil der Betroffenen werden, stigmatisiert sie", sagt BVL-Pressesprecherin Annette Höinghaus. "Das Handicap des Betroffenen wird im Zeugnis dokumentiert. Damit hat derjenige Schwierigkeiten im Bewerbungsprozess."

Dass diese Schwierigkeiten aus Sicht des Arbeitgebers auch zu Recht bestehen könnten, findet sie nicht. Hier müsse man konsequent weiter denken. "Gänzlich fehlerfrei schreibt niemand", sagt Höinghaus und weist daraufhin, dass es heutzutage zahlreiche Hilfsmittel wie etwa Rechtschreib- oder Sprachprogramme gebe. "Außerdem gehe ich davon aus, dass jemand mit Lese- und Rechtschreibschwäche auch nicht ausgerechnet Lektor werden möchte - sondern sich einen Beruf sucht, in dem er gute Qualitäten hat."


Quelle:
KNA