Kabinett verabschiedet Gesetz zur Hospizversorgung

Ausbau der Palliativversorgung

Die Bundesregierung will die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender verbessern. Dazu verabschiedete das Kabinett am Mittwoch in Berlin ein Gesetz zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

Sterbebegleitung (dpa)
Sterbebegleitung / ( dpa )

Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll damit die Begleitung und Versorgung an allen Orten gestärkt werden, "an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen - sei es zu Hause, in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern". 

Flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot

Ziel Gröhes ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland. Mängel gibt es derzeit besonders im ländlichen Raum und in Altenpflegeeinrichtungen. So soll die ambulante Palliativversorgung weiterentwickelt und die stationäre Hospizarbeit finanziell stärker gefördert werden. Auch die Krankenhäuser sollen für Hospizarbeit und Palliativversorgung spezielle Vergütungen mit den Kassen aushandeln können.

Konkret sollen die Kassen künftig bei Hospizen für Erwachsene 95 Prozent anstatt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen. Ambulant tätige Palliativmediziner sollen mehr Honorar bekommen. Auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, die Sterbenden zu Hause in schwersten Versorgungssituationen beisteht, soll ausgebaut werden.

Verbesserungen auch in Alten- und Pflegeheimen geplant

In Alten- und Pflegeheimen sind ebenfalls Verbesserungen geplant. Bewohner sollen ein entsprechendes Angebot für die letzte Lebensphase bekommen. Dazu sollen die Heime mit Ärzten und Hospizdiensten kooperieren und Pflegekräfte für die Sterbebegleitung geschult werden. Bislang stehen in Deutschland 400 Millionen Euro pro Jahr für Palliativmedizin und Hospizarbeit zur Verfügung. Die Koalition geht davon aus, dass mit 150 bis 200 Millionen Euro Mehrkosten zu rechnen ist.

Kirchliche Wohlfahrtsverbände kritisieren Gesetz

Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie halten diese Summe für zu gering. Allein um ein ausreichendes Hospiz- und Palliativangebot in rund der Hälfte der Pflegeheime ausbauen zu können, würden mindestens 275 Millionen Euro an Kosten entstehen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagte eine Ungleichbehandlung von Sterbenden in Hospizen und Pflegeheimen: Der Kabinettsbeschluss erreiche die Sterbenden in den 13.000 Pflegeheimen nicht, erklärte Vorstand Eugen Brysch. "Die Sozialkassen übernehmen in Hospizen 255 Euro am Tag, in Pflegeheimen maximal 54 Euro. Deshalb muss der Bundestag das Zwei-Klassen-System abschaffen."

Eine bessere palliativmedizinische Versorgung in den Krankenhäusern forderte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Lukas Radbruch. Nur rund 15 Prozent der bundesweit rund 2.000 Krankenhäuser verfügten über Palliativstationen. Von den übrigen Krankenhäusern hätten nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie er für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten vorgehalten werden sollte, so Radbruch. 

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) lobte den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt. Die Versorgung Sterbender in den Pflegeheimen sei viel zu gering finanziert. Auch der Sozialverband Vdk erklärte, für die Situation in stationären Pflegeeinrichtungen greife der Gesetzentwurf zu kurz.

 


Quelle:
KNA