Protest von Sozialverbänden zeigt Wirkung

80 Euro mehr für Behinderte

Ein Ärgernis geht zu Ende: Erwachsene Behinderte, die nicht im eigenen Haushalt leben können, erhalten weniger Sozialhilfe als beispielsweise Ehepartner. Sozialministerin Nahles hebt die Kürzung nun auf - und setzt endlich entsprechende Urteile um.

Rollstuhl mit Kreide gemalt (dpa)
Rollstuhl mit Kreide gemalt / ( dpa )

Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) beendet die Sozialhilfe-Kürzungen für erwachsene behinderte Menschen. Auch wenn sie nicht im eigenen Haushalt leben können, sollen sie genauso viel Geld erhalten wie Singles. Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Christian Westhoff, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag auf Anfrage, Arbeitsministerin Nahles werde eine entsprechende Weisung erteilen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden solle. Zuständig sind dafür die Bundesländer.

80 Euro mehr im Monat

Damit erhalten behinderte Menschen, die im Erwachsenenalter bei ihren Eltern wohnen bleiben, künftig jeden Monat rund 80 Euro mehr Sozialhilfe als bisher. Mit der Weisung setzt Nahles mehrere Urteile des Bundessozialgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Die Richter in Kassel hatten argumentiert, die 20-Prozent-Kürzung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und die UN-Behindertenkonvention.

Für Erwachsene in der Grundsicherung gilt normalerweise die Regelbedarfsstufe I mit 100 Prozent der Leistungen, für Ehe- und Lebenspartner die Stufe II, in der 90 Prozent der Grundsicherung gezahlt werden. 2011 waren die Regelbedarfsstufen neu gefasst worden. Seitdem gilt für volljährige Behinderte, die nicht im eigenen Haushalt leben, die 20-Prozent-Kürzung in der Regelbedarfsstufe III. Sie ist von Behindertenverbänden vielfach als Diskriminierung kritisiert worden.

Neuregelung im Jahr 2016

Sozialministerin Nahles stellt nun eine gesetzliche Neuregelung für das Jahr 2016 in Aussicht, wenn auch die Hartz-IV-Sätze wieder neu bemessen werden. Bis sie in Kraft treten, also voraussichtlich bis Anfang 2017, soll nun eine Übergangsregelung gelten, wonach in der Bedarfsstufe III genauso hohe Leistungen bezahlt werden wie in Stufe I. Abgeschafft wird die Stufe III damit noch nicht - aber die Behinderten werden finanziell nicht länger benachteiligt.


Sozialministerin Nahles (dpa)
Sozialministerin Nahles / ( dpa )