Diskussion über Umgang mit Missbrauchsfall A.

Bistümer uneins

Der Fall eines verurteilten Missbrauchstäters, der in mehreren Bistümern als Priester gewirkt hat, sorgt für Streit. Insbesondere zwischen dem Bistum Münster und dem Erzbistum Köln gibt es Diskussionen über die Veröffentlichung eines Gutachtens. 

Gestapelte Akten / © 123graphic (shutterstock)

Entgegen den Willen des Bistums Münster will das Erzbistum Köln ein gemeinsam beauftragtes Sondergutachten zu einem Missbrauchsfall nicht veröffentlichen. Auf Nachfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), ob die Untersuchungsergebnisse der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) über den zweimal wegen sexueller Gewalt gegen Kinder verurteilten Geistlichen A. bekannt gemacht werden, verwies das federführende Erzbistum Köln auf seinen Auftrag an einen neuen Gutachter. Das Bistum Münster wünscht dagegen eine Veröffentlichung des WSW-Gutachtens über A., der trotz der Verurteilungen in den drei Bistümern Köln, Münster und Essen tätig war.

Bei Westpfahl Spilker Wastl handelt es sich um dieselbe Kanzlei, die auch seit Ende 2018 den Umgang der früheren Kölner Bistumsleitung mit Missbrauchsfällen untersucht. Die Ergebnisse will die Erzdiözese wegen methodischer Mängel nicht veröffentlichen. Ihr neu beauftragter Gutachter Björn Gercke werde auch den Fall A. bearbeiten und darüber bei der Veröffentlichung seiner Gesamtergebnisse im kommenden März berichten.

Bistüm Münster befürwortet Veröffentlichung

Das Bistum Münster hatte in einer Pressemitteilung am Mittwoch mitgeteilt, es würde eine Veröffentlichung des Sondergutachtens zu A. durch das Erzbistum Köln befürworten. Die Untersuchung hätten auch die Bistümer Essen und Münster beauftragt. Münster habe dazu sämtliche Unterlagen weitergeleitet, aber bis heute nur eine vorläufige Ausarbeitung der Kanzlei vom 1. August 2019 und keine weiteren Ergebnisse über den Geistlichen des Erzbistums Köln mitgeteilt bekommen.

Laut Erzbistum Köln war die Begutachtung von A. vorgezogen worden, um auf Grundlage einer zeitnahen Bewertung über straf- und kirchenrechtliche Schritte zu entscheiden. Nach Aussagen von Kardinal Woelki ist inzwischen ein kirchenrechtliches Strafverfahren auf den Weg gebracht und ein Urteil gefällt worden. Die Bestätigung durch die Glaubenskongregation im Vatikan stehe aber noch aus.

Erste Verurteilung 1972

Der heute 87-jährige Geistliche A. war 1972 wegen "fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen" zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Danach war er ab 1973 im Bistum Münster eingesetzt, bis er 1989 wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen eine Bewährungsstrafe erhielt und kurz darauf als Altenheimseelsorger nach Köln zurückkehrte. Als Ruhestandsgeistlicher war er dann von 2002 bis 2015 in Bochum-Wattenscheid im Bistum Essen. Im vergangenen Jahr hatte Woelki dem Geistlichen alle priesterlichen Dienste verboten. Er sprach von einer "jahrzehntelangen Aneinanderreihung schwerer Fehler" im Umgang mit dem Priester.


Quelle:
KNA
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