Erzbistum Freiburg sucht Ehrenamtliche für Betroffenen-Beirat

"Für die Aufarbeitung besonders wertvoll"

Aufarbeitung forcieren: Das Erzbistum Freiburg will einen Betroffenbeirat gründen, der bei der Missbrauchsprävention mitwirkt und die Aufarbeitung von Missbrauch und sexualisierter Gewalt durch Priester und Kirchenmitarbeiter kritisch begleitet. 

Symbolbild Runder Tisch / © Dizfoto (shutterstock)

"Es ist für die Aufarbeitung besonders wertvoll, wenn Betroffene ihre Perspektive einbringen und uns helfen, Aufklärung und Prävention weiter zu verbessern", sagte Erzbischof Stephan Burger am Mittwoch.

Gesucht werden Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen und selbst von Missbrauch oder sexualisierter Gewalt betroffen waren. Das neue Beratungsgremium soll am 1. Februar mit der Arbeit beginnen, drei bis sieben Mitglieder haben und unabhängig von der Kirchenleitung arbeiten. Die Erzdiözese zahlt für die Mitarbeit Aufwandsentschädigungen und Sitzungspauschalen. Ähnliche Gremien sind auch in anderen deutschen Diözesen geplant oder bereits im Aufbau.

Betroffenenbeirat als Baustein für Missbrauchsaufarbeitung

Der Betroffenenbeirat ist ein Baustein in der laufenden Aufarbeitung von Missbrauch. Für 2021 ist der Abschlussbericht der von Burger eingesetzten diözesanen Kommission "Macht und Missbrauch" angekündigt. Ebenfalls im kommenden Jahr soll eine unabhängige Kommission gegründet werden, an die sich Missbrauchsopfer wenden können. In diese Kommission wird auch ein Mitglied des neuen Betroffenenbeirats entsandt.

Zuletzt sagte die Diözese zu, auch weiterhin monatliche Hilfen für Missbrauchsopfer in sozialen Notlagen zu zahlen. Betroffene können diese Unterstützung seit Jahresbeginn beantragen. Aktuell zahlt die Diözese 24 Betroffenen eine monatliche Hilfe zwischen 200 und 800 Euro. Fünf weitere Anträge werden derzeit bearbeitet.

Am 1. Januar tritt zugleich ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Anerkennung des Leids von Missbrauchsopfern in der katholischen Kirche in Kraft. Die Leistungshöhe orientiert sich dabei an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern. Daraus ergeben sich Einmalzahlungen von bis zu 50.000 Euro. Zusätzlich können Betroffene Kosten für Therapien erstattet bekommen.

"MHG-Studie" Basis für Aufarbeitung

Wichtige Basis der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen ist die 2018 veröffentlichte Untersuchung zu "Sexuellem Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz", die sogenannte MHG-Studie. Laut der Studie gab es zwischen 1946 bis 2014 Hinweise auf 3.677 Betroffene sexueller Übergriffe und auf rund 1.670 beschuldigte Priester, Diakone und Ordensleute.

190 Fälle entfielen auf das Gebiet der Erzdiözese Freiburg, die auch von den Staatsanwaltschaften noch einmal untersucht wurden. Für den Bereich der Diözese sind die staatsanwaltlichen Prüfungen und Ermittlungen zu sexuellen Missbrauchsfällen bis auf einen Fall abgeschlossen.


Erzbischof Stephan Burger / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Stephan Burger / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA