Priester wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt

Tausende Bilder auf Computer gespeichert

Der bereits Anfang des Jahres unter Verdacht geratene Pfarrer aus dem Main-Kinzig-Kreis ist nun wegen Besitzes von 2.100 kinderpornographischen Bildern zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Auf mehreren Computern hat der Pfarrer kinderpornographisches Material gespeichert / © Nattapat.J (shutterstock)
Auf mehreren Computern hat der Pfarrer kinderpornographisches Material gespeichert / © Nattapat.J ( shutterstock )

Ein Priester aus dem Bistum Fulda ist unter anderem wegen Besitzes kinderpornografischer Bilder vom Amtsgericht Gelnhausen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein Strafbefehl in Höhe dieses Strafmaßes sei am Dienstag gegen den Angeklagten erlassen worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Der 52-jährige Priester hatte demnach 2.100 kinder- und jugendpornografische Bilder auf mehreren Computern gespeichert.

Von allen Ämtern beurlaubt

Das Bistum Fulda hatte den Pfarrer aus dem Main-Kinzig-Kreis Anfang des Jahres von allen Ämtern beurlaubt, als es nach eigenen Angaben vom Verdacht des Besitzes kinderpornografischem Materials erfahren hatte. Zudem hatte Bischof Michael Gerber dem Mann die Ausübung jeder priesterlichen Tätigkeit untersagt.

Nötigung und Beleidigung

Der katholische Geistliche wurde vom Amtsgericht auch der Nötigung und Beleidigung für schuldig befunden. Demnach hatte er über die Sozialen Medien zu einer Minderjährigen Kontakt aufgenommen und sie am Bildschirm aufgefordert, sich zu entkleiden. Als sie sich weigerte, habe er ihr gedroht und sie als "Miststück" beschimpft. Das Mädchen habe sich den Eltern anvertraut, die die Polizei einschalteten. An die Jugendliche muss der Mann laut Gericht 800 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem muss er eine schon begonnene Therapie fortsetzen.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung beim Amtsgericht Einspruch einlegen. Zuerst hatten die "Fuldaer Zeitung" und Hit Radio FFH über die Entscheidung des Amtsgerichts berichtet.


Quelle:
KNA