Missbrauchsaufarbeitung zu langsam?

Bischöfin Fehrs weist Kritik zurück

Die Hamburger evangelische Bischöfin Kirsten Fehrs hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu schleppend laufe. Man verfolge einen anderen Ansatz als die katholische Kirche.

Symbolbild Missbrauch, Schatten eines Kreuzes / © Taigi (shutterstock)
Symbolbild Missbrauch, Schatten eines Kreuzes / © Taigi ( shutterstock )

Die evangelische Kirche hinke nicht der katholischen hinterher, sondern habe einen anderen Ansatz, sagte die Sprecherin des EKD-Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt am Dienstag dem Portal süddeutsche.de.

"Aufgrund unserer dezentralen Struktur wollten wir zuerst alle unsere Maßnahmen standardisieren, damit es eine Verbindlichkeit gibt - und nicht jede Landeskirche einen eigenen Weg einschlagen muss", erklärte Fehrs. Der Schock, den beide Kirchen nach Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 erlebt hätten, habe in der evangelischen Kirche zunächst bewirkt, dass sie die Prävention intensiviert habe.

Rörig hatte Evangelische Kirche kritisiert

Mit Blick auf die vom Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, an der EKD geübten Kritik sagte Fehrs: "Uns muss niemand antreiben." Man sei mit Rörig im Gespräch, habe aber erst einmal die Sicherung von Qualitätsstandards weitertreiben müssen. "Es war für mich sehr irritierend zu lesen, dass das offenkundig für Herrn Rörig nicht hinreichend war; zumal wir von der Sache her ja nah beieinander sind."

Rörig hatte angemahnt, dass die EKD den sexuellen Missbrauch in den eigenen Reihen zu langsam aufarbeite. Er drängt insbesondere auf die Einrichtung unabhängiger Aufarbeitungskommissionen in den 20 Landeskirchen. Mit der katholischen Kirche hatte Rörig im Juni eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

An einer gemeinsamen Erklärung der EKD mit Rörig werde derzeit gearbeitet, erklärte Fehrs. Sicher werde nicht jede der 20 zum Teil sehr kleinen Landeskirchen eine eigene Kommission bilden können. "Also schauen wir jetzt, was angesichts der schon bestehenden unabhängigen Kommissionen und der Präventions- und Interventionsstelle sinnvoll ist." 

Maßnahmen im November 2018 beschlossen

Die EKD-Synode hatte im November 2018 ein Maßnahmenpaket zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen. In der Folge wurde unter anderem eine landeskirchenübergreifende Gewaltschutzrichtlinie erlassen sowie eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene installiert. In diesem Jahr sind darüber hinaus die Einrichtung eines Betroffenen-Beirats und der Start einer umfassenden Aufarbeitungsstudie geplant.


Nordkirchen-Bischöfin Kirsten Fehrs / © Harald Oppitz (KNA)
Nordkirchen-Bischöfin Kirsten Fehrs / © Harald Oppitz ( KNA )

Johannes-Wilhelm Rörig / © Matthias Jung (KNA)
Johannes-Wilhelm Rörig / © Matthias Jung ( KNA )
Quelle:
KNA