Bericht: Missbrauchsbeauftragter drohte EKD mit Abbruch der Gespräche

Wie gut arbeitet die EKD den Missbrauch auf?

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat nach "Spiegel"-Informationen der Evangelischen Kirche in Deutschland im Mai mit einem Abbruch der offiziellen Gespräche gedroht.

Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild Missbrauch / © Harald Oppitz ( KNA )

Grund sei eine nach Einschätzung Rörigs zögerliche Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche, berichtete das Nachrichtenmagazin. Nach der Drohung habe der von der Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs geleitete EKD-Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt eingelenkt und zugesagt, bis Ende September einen Entwurf für eine gemeinsame Vereinbarung zu präsentieren.

Eine EKD-Sprecherin sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Sonntag, die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und der Diakonie geschehe in enger Absprache mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). "Dazu wurden in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft zahlreiche Gespräche zwischen dem EKD-Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und dem UBSKM geführt. Über eine Änderung dieses Verfahrens ist uns nichts bekannt."

Keine ernstgemeinte Aufarbeitung?

Rörig hat die Aufarbeitung in der evangelischen Kirche zuletzt offen kritisiert. Anfang des Monats sagte er im Deutschlandfunk: "Die evangelische Kirche hat vielleicht eine Zeit lang gedacht, dass sie auf einheitliche Standards und Kriterien bei der Aufarbeitung verzichten kann." Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte sich im April mit dem Unabhängigen Beauftragten auf verbindliche Kriterien für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt geeinigt.

Im Juni hatten die 20 Landeskirchen der EKD in einem "Letter of Intent" der weiteren Zusammenarbeit zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragten zugestimmt. Bis Ende September soll geklärt werden, auf welcher Basis die EKD mit dem Missbrauchsbeauftragten genau zusammenarbeiten möchte.

Was die EKD machen möchte

Die EKD hatte im Herbst 2018 einen Elf-Punkte-Plan zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche beschlossen. Er sieht neben einer umfassenden wissenschaftlichen Studie auch die Beteiligung von Betroffenen vor. Im Juni hatte die EKD bekanntgegeben, dass von Oktober an drei Jahre lang in mehreren Teilstudien Ursachen und Strukturen sexualisierter Gewalt untersucht werden. Auch ein Betroffenenbeirat soll im Laufe des Sommers berufen werden. Im vergangenen Jahr hatte die EKD die Zentrale Anlaufstelle "help" eingerichtet.

Die EKD-Sprecherin betonte am Sonntag: "Die Überlegungen zu strukturellen Neuerungen erfordern Sorgfalt und Zeit, denn sie müssen in das bestehende System von Aufarbeitung, Prävention und Intervention mit seinen landeskirchlich verantworteten Unabhängigen Kommissionen, Melde- und Ansprechstellen integriert werden." Für die EKD sei wesentlich, dass die Qualitätsstandards von unabhängiger Aufarbeitung nach wissenschaftlichen Maßgaben zu sichern seien und die Beteiligung der betroffenen Menschen einbezogen werden. "Nur so lässt sich verhindern, dass das Leid der Missbrauchserfahrungen durch einen unangemessenen Umgang in der Aufarbeitung noch verstärkt wird", sagte sie.


Johannes-Wilhelm Rörig / © Matthias Jung (KNA)
Johannes-Wilhelm Rörig / © Matthias Jung ( KNA )
Quelle:
epd