Australiens Bischöfe zum Pell-Urteil

"Entscheidung ändert nichts"

Der Freispruch für Kardinal George Pell hat laut der Australischen Bischofskonferenz keine Auswirkungen auf das Vorgehen der Kirche im Kampf gegen sexuellen Missbrauch. Die Sicherheit von Kindern bleibe weiterhin wichtig – nicht nur für Bischöfe.

Symbolbild Missbrauch (shutterstock)

Die Entscheidung ändere nichts am "unerschütterlichen Engagement" für die Sicherheit von Kindern und für eine "angemessene und mitfühlende Reaktion" auf sexuellen Missbrauch von Kindern, teilte der Konferenzvorsitzende, Erzbischof Mark Coleridge, auf Twitter mit.

Geteilte Meinungen

Die Sicherheit von Kindern bleibe äußerst wichtig nicht nur für die Bischöfe, sondern für die gesamte katholische Gemeinschaft. Jeder, der einen Vorwurf wegen Missbrauchs durch Kirchenpersonal habe, solle zur Polizei gehen, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Diejenigen, die während des gesamten Prozesses an die Unschuld des Kardinals geglaubt hätten, würden den Freispruch begrüßen, erklärte Coleridge. Für andere wiederum sei die Entscheidung "verheerend". Viele hätten während des Prozess gelitten.

Haftstrafe aufgehoben

Australiens oberstes Gericht hatte am Dienstag die Haftstrafe des früheren vatikanischen Wirtschaftsministers (78) wegen sexuellen Missbrauchs in allen fünf Fällen aufgehoben. Die Jury hätte auf Grund der Beweislage Zweifel an der Schuld des Angeklagten haben müssen, hieß es in der via Twitter veröffentlichten einstimmigen Entscheidung der sieben Richter. 2019 war Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er sollte am Dienstag aus seinem Gefängnis in der Nähe von Melbourne entlassen werden.

Pell war zunächst im Dezember 2018 wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Jury fasste den Schuldspruch einzig auf Basis der Aussage eines der angeblichen Opfer. Im Sommer 2019 bestätigte ein Berufungsgericht Pells Verurteilung durch die Mehrheitsentscheidung von zwei der drei Richter. Der Übergriff soll vor mehr als 20 Jahren nach einem Hochamt in der Sakristei der Kathedrale von Melbourne stattgefunden haben.

Nach seiner Haftentlassung drohen Pell nun weitere, zivilrechtliche Klagen wegen Missbrauchs Jugendlicher. Auch sind weitere strafrechtliche Verfahren wegen Meineids und Behinderung der Justiz bei Pells Aussagen vor dem staatlichen Missbrauchsausschuss möglich. Belege für diese Vorwürfe könnten sich in den zwei Bänden des Abschlussberichts der staatlichen Missbrauchskommission finden, die nach dem jetzt abgeschlossenen Verfahren freigegeben werden.


Erzbischof Mark Coleridge / © Paul Haring/CNS (KNA)
Erzbischof Mark Coleridge / © Paul Haring/CNS ( KNA )

Australien: Kardinal George Pell vorm County Court  / © Andy Brownbill (dpa)
Australien: Kardinal George Pell vorm County Court / © Andy Brownbill ( dpa )
Quelle:
KNA