Das Erzbistum Freiburg ist mit 1,85 Millionen Katholiken eines der größten der 27 deutschen Bistümer. Es erstreckt sich über 16.300 Quadratkilometer. Dazu gehören Schwarzwald, Bodensee und Hochrhein, Oberrheinische Tiefebene, Odenwald, die Region Hohenzollern und Taubertal. Zusammen mit der Nachbardiözese Rottenburg-Stuttgart deckt es das Gebiet des Bundeslandes Baden-Württemberg ab.
Im Bistum arbeiten knapp 400 Priester und 600 weitere hauptamtliche Seelsorger: Gemeindereferenten, Pastoralreferenten, Diakone. Hinzu kommen ehrenamtlich Engagierte.
Das Erzbistum gliedert sich in 224 Seelsorgeeinheiten. Diese sind Zusammenschlüsse der früher selbstständigen, rund 1.000 Pfarreien. Geplant ist nun, eine völlig neue Struktur aufzubauen: Künftig soll es nur noch rund 40 Pfarreien geben. Unter dem Dach der neuen Pfarreien sollen vor Ort neue Initiativen und Angebote entstehen. Leiter des Bistums ist seit 2014 Erzbischof Stephan Burger. (KNA)
12.12.2019
Eigeninitiative: Das Erzbistum Freiburg weitet seine Hilfsangebote und finanzielle Unterstützung für Missbrauchsopfer aus. Dazu gehören auch monatliche Zahlungen von bis zu 800 Euro sowie Einmalzahlungen von bis zu 30.000 Euro.
Die entsprechende Ordnung tritt zum 1. Januar in Kraft, wie das Erzbistum an diesem Donnerstag mitteilte.
Das in Kooperation mit Betroffenen erarbeitete Modell trage der Tatsache Rechnung, dass Missbrauch berufliche und gesundheitliche Langzeitfolgen haben könne. Zudem will die Diözese Betroffene und deren Angehörige bei der Suche nach einem Therapieplatz unterstützen. Gefördert wird zudem die Einrichtung eines Betroffenenrats.
Ebenfalls zum Jahresanfang treten in allen deutschen Bistümern einheitliche Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in Kraft. Inhaltlich wurde verstärkt die Perspektive der von Missbrauch Betroffenen berücksichtigt. So spricht die neue Ordnung nicht von "Opfern", sondern benutzt durchgängig die Bezeichnung "Betroffene".
Missbrauchsfall heißt jetzt "Verbrechen"
Die Regelungen sind zudem stärker juristisch gefasst. Ein Missbrauchsfall wird nicht mehr als "verabscheuungswürdige Tat", sondern als "Verbrechen" bezeichnet. Zudem wird die Verantwortlichkeit der Kirche ausgeweitet; auch Ehrenamtliche und Praktikanten werden als mögliche Täter aufgenommen.
Anders als das staatliche Recht geht die kirchliche Rechtsvorschrift auch auf Fälle ein, in denen Verstorbene beschuldigt werden. Hierzu heißt es: "Ist der Beschuldigte verstorben, besteht für die zuständigen kirchlichen Stellen die Pflicht zur Aufarbeitung."
Auch die Rahmenordnung zur Prävention gegen Missbrauch wird zum 1. Januar überarbeitet. Dabei werden ausdrücklich auch die Neuen Geistlichen Gemeinschaften, kirchlichen Bewegungen und Initiativen genannt, für die die Ordnung ebenfalls gelten soll.
Das Erzbistum Freiburg ist mit 1,85 Millionen Katholiken eines der größten der 27 deutschen Bistümer. Es erstreckt sich über 16.300 Quadratkilometer. Dazu gehören Schwarzwald, Bodensee und Hochrhein, Oberrheinische Tiefebene, Odenwald, die Region Hohenzollern und Taubertal. Zusammen mit der Nachbardiözese Rottenburg-Stuttgart deckt es das Gebiet des Bundeslandes Baden-Württemberg ab.
Im Bistum arbeiten knapp 400 Priester und 600 weitere hauptamtliche Seelsorger: Gemeindereferenten, Pastoralreferenten, Diakone. Hinzu kommen ehrenamtlich Engagierte.
Das Erzbistum gliedert sich in 224 Seelsorgeeinheiten. Diese sind Zusammenschlüsse der früher selbstständigen, rund 1.000 Pfarreien. Geplant ist nun, eine völlig neue Struktur aufzubauen: Künftig soll es nur noch rund 40 Pfarreien geben. Unter dem Dach der neuen Pfarreien sollen vor Ort neue Initiativen und Angebote entstehen. Leiter des Bistums ist seit 2014 Erzbischof Stephan Burger. (KNA)