Berufungsverfahren im Fall Kardinal Barbarin

Kardinal Barbarin sieht sich weiterhin nicht "schuldig"

Vor knapp neun Monaten ist Kardinal Barbarin verurteilt worden, weil er Missbrauchsfälle nicht zur Anzeige gebracht hat. Der Erzbischof hat Berufung eingelegt. Er sieht sich nicht als schuldig. "Irrtümer" räumt er dagegen wohl ein.

Prozess gegen Philippe Barbarin / © Pierre-Antoine Pluquet (KNA)
Prozess gegen Philippe Barbarin / © Pierre-Antoine Pluquet ( KNA )

Der wegen Nichtanzeige eines Geistlichen verurteilte Lyoner Kardinal Philippe Barbarin (69) sieht sich weiter als nicht "schuldig" an. In seinem am heutigen Donnerstag begonnenen Berufungsverfahren habe er zwar "Irrtümer" eingeräumt, berichten französische Medien aus Lyon. Er habe aber nicht von einer "Schuld" im juristischen Sinn gesprochen.

Verdachtsfälle von Missbrauch nicht gemeldet

Barbarin war im März zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte einen Priester nicht angezeigt, der zwischen 1970 und 1991 zahlreiche Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. In Frankreich besteht eine strafbewehrte Pflicht, Verdachtsfälle von Missbrauch der Justiz zu melden. Barbarin legte damals Berufung gegen das Urteil ein.

Im Berufungsverfahren sagte Barbarin aus, den beschuldigten Priester nie mit der Frage konfrontiert zu haben, was genau er den Kindern angetan habe. Dies fragte er jedoch eines der Opfer, Alexandre Hezez, der sich ihm offenbarte. Barbarin charakterisierte den Fall des beschuldigten Priesters in der Anhörung als "monströsen" Sonderfall.

Prozessbeginn Januar 2020

Der Geistliche, dessen Taten Barbarin zwischen 1970 und 1991 nicht angezeigt hatte, wurde im Juli 2019 aus dem Klerikerstand entlassen. Am 13. Januar beginnt sein Prozess. Vor der Anhörung äußerte sich Barbarins Anwalt gegenüber französischen Medien zuversichtlich, einen Freispruch für seinen Klienten erwirken zu können. Seit dem Schuldspruch lässt Barbarin sein Amt als Erzbischof von Lyon ruhen. Papst Franziskus hatte ein Rücktrittsangebot unter Verweis auf die "Unschuldsvermutung" abgelehnt.

 


Quelle:
KNA
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