Bischöfe noch uneinig über Entschädigungen für Missbrauch

Schwierige Lösungssuche

In welcher Höhe und aus welchen finanziellen Mitteln sollen Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche entschädigt werden? Darüber beriet der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz. Einen Konsens gab es noch nicht.

Deutsche Bischöfe mit Nuntius Eterovic (z.v.l.) / © Harald Oppitz (KNA)
Deutsche Bischöfe mit Nuntius Eterovic (z.v.l.) / © Harald Oppitz ( KNA )

Die deutschen katholischen Bischöfe haben sich noch nicht auf ein Verfahren für Entschädigungszahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Geistliche verständigt.

Weitere Schritte sollen Ende Januar vorgelegt werden, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, habe bei der Sitzung des Ständigen Rats in Würzburg über den "Stand der Beratungen in der Frage nach der Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens zu Leistungen in Anerkennung zugefügten Leids" berichtet.

Arbeitsgruppe stellte zwei Modelle vor

Zuletzt hatte vor allem die Frage für Diskussionen gesorgt, ob Entschädigungen aus Kirchensteuern gezahlt werden sollten. Für die Höhe der Zahlungen schlug im September eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Opfern zwei Modelle vor: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden.

Schätzungen gehen von einer Gesamtsumme von bis zu einer Milliarde Euro aus - wobei diese Zahl nie offiziell bestätigt wurde. Auch über Details des Anerkennungsverfahrens wurde bislang keine Einigung erzielt. Der kirchliche Missbrauchsskandal war in Deutschland im Januar 2010 bekannt geworden.


Quelle:
KNA
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