Bischof Ackermann: Kirchensteuer für Missbrauchs-Entschädigung

Als Solidargemeinschaft in der Pflicht

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann sieht keine Alternative zur Zahlung von Entschädigungsleistungen für Missbrauchsopfer aus der Kirchensteuer. Auch wenn es vielen Gläubigen widerstrebe, für Verfehlungen einzelner Geistlicher einzustehen.

Münzenstapel stehen vor einem Holzkreuz / © Julia Steinbrecht (KNA)
Münzenstapel stehen vor einem Holzkreuz / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Die Kirchenmitglieder seien als Solidargemeinschaft in der Pflicht, sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz am Sonntag in Trier. Ähnlich müssten die Steuerzahler auch für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen: "Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen", so der Bischof.

Ackermann verwies dabei auch auf Beiträge der Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie. Auch hier müsse die Solidargemeinschaft zahlen, da die einzelnen, meist längst verstorbenen Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden könnten.

"Ein opferorientiertes und möglichst gerechtes System"

In der Frage nach der Höhe der Entschädigungsleistungen erwartet der Missbrauchsbeauftragte noch harte Auseinandersetzungen. Aber dieser Streit müsse sein, und es werde sicher kein für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis geben können: "Wir kriegen auf jeden Fall wieder Prügel - egal was wir entscheiden." Das Ziel müsse "ein opferorientiertes und möglichst gerechtes System" sein. Ackermann äußerte sich beim Jahrestreffen der katholischen Journalistenschule ifp.

Nach der bisherigen Regelung der Bischofskonferenz zur "Anerkennung zugefügten Leids" erhalten Betroffene Pauschalzahlungen von rund 5.000 Euro, in Einzelfällen auch mehr. Bislang wurden dafür rund 9,7 Millionen Euro bewilligt.

Pauschale Entschädigung und abgestuftes Entschädigungsverfahren

Eine von der Bischofskonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Missbrauchsopfern hatte im September ein Empfehlungspapier vorgelegt, das für eine Neuregelung zwei Modelle vorschlägt. Das eine sieht eine pauschale Entschädigung in Höhe von rund 300.000 Euro pro Fall vor, das andere ein abgestuftes Entschädigungsverfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden sollen. Schätzungen zufolge könnte dies Zahlungen von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro nach sich ziehen.

Bei der vergangenen Vollversammlung der Bischofskonferenz in Fulda hatten sich die Bischöfe grundsätzlich auf eine Neuregelung der Zahlungen an die Opfer verständigt. Eine konkrete Entscheidung steht noch aus.


Bischof Stephan Ackermann während einer Rede / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Stephan Ackermann während einer Rede / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA