Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können.
Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen.
Neue Straftatbestände: Der Erlass erkennt bestimmte Arten von Verstößen gegen das sechste Gebot, das Ehebruch verbietet, als Straftatbestände an. Auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen unter die neue Regelung. (epd, kna)
23.09.2019
Die Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch" hat ihre Forderung erneuert, pauschal eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro für die Opfer von Missbrauch durch Priester oder andere Mitarbeiter in der katholischen Kirche zu zahlen.
Bei der derzeit in Fulda tagenden Vollversammlung der Bischofskonferenz müssten die Bischöfe Entscheidungen treffen, damit Betroffene bald mit einer angemessenen Entschädigung rechnen könnten, heißt es in der am Montag in Fulda verbreiteten Pressemitteilung.
Andernfalls bestehe die Gefahr, dass "viele Opfer den Tag gar nicht mehr erleben werden, an dem sie endlich eine angemessene Entschädigung für das Unrecht, dass ihnen angetan worden ist". Zu der Initiative "Eckiger Tisch" haben sich Betroffene zusammengeschlossen, die einen Missbrauch an von Jesuiten geleiteten Schulen erlitten haben.
Summen von mehreren Hunderttausend Euro im Gespräch
Ein Papier mit Empfehlungen für eine Entschädigung, die eine unabhängigen Arbeitsgruppe in den vergangenen Wochen erarbeitete, soll am Dienstag in Fulda vorgestellt werden. Der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Triers Bischof Stephan Ackermann, hatte aber bereits ein neues Entschädigungssystem für Opfer angedeutet, bei dem Betroffene mehr Geld erhalten könnten. Er bestätigte, dass Summen von mehreren Hunderttausend Euro im Gespräch seien.
Zudem betonte die Initiative, sie hoffe, dass deutschlandweit eine unabhängige Aufarbeitung der Vergangenheit in Gang komme. Die Gespräche mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, seien "offenbar auf einem guten Weg".
Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können.
Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen.
Neue Straftatbestände: Der Erlass erkennt bestimmte Arten von Verstößen gegen das sechste Gebot, das Ehebruch verbietet, als Straftatbestände an. Auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen unter die neue Regelung. (epd, kna)