Der veröffentlichte Erlass "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) soll nach dem Missbrauchsgipfel im Vatikan vom Februar für einheitliche Verfahren sorgen. Die Einzelheiten:
Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können.
Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen.
Neue Straftatbestände: Der Erlass erkennt bestimmte Arten von Verstößen gegen das sechste Gebot, das Ehebruch verbietet, als Straftatbestände an. Auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen unter die neue Regelung.
Definition von "Schutzbefohlenen" als Opfer: Die Pflicht zur Meldung besteht in Zukunft auch, wenn Ordensfrauen und abhängige volljährige Seminaristen oder Ordensnovizen betroffen sind.
Vertuschung: Als neuen Straftatbestand führt der Papst die Vertuschung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche ein.
Umgang mit Opfern: Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss die Kirche Opfern auch medizinische und psychotherapeutische Hilfe anbieten. (epd,kna)
15.08.2019
In Chile untersucht ein neues Forschungszentrum den "sozialen und institutionellen Kontext von Kindesmissbrauch" im Umfeld der Kirche. Papst Franziskus ruft die Bischöfe des Landes zur Mithilfe auf.
Papst Franziskus ruft Politik und Kirche dazu auf, Kinder vor jeder Art von Missbrauch und Manipulation zu bewahren. "Denn das zerstört ihr Herz", mahnt der Papst in einer via Twitter verbreiteten Video-Botschaft an ein neu errichtetes Forschungszentrum gegen Missbrauch in Chile.
Das Zentrum "Cuida" an der Katholischen Universität der Hauptstadt Santiago will nach eigenen Angaben unter anderem den "sozialen und institutionellen Kontext von Kindesmissbrauch" untersuchen - mit dem Schwerpunkt kirchliches Umfeld. Geleitet wird es von der Psychologie-Professorin Pia Santelices, die seit zehn Jahren mit Missbrauchsopfern arbeitet.
219 Kirchenmitarbeiter unter Verdacht
Die chilenische Kirche wird seit Jahren von einem schweren Missbrauchsskandal erschüttert. Eine Schlüsselrolle spielt der inzwischen aus dem Klerikerstand entlassene Fernando Karadima (89). 2011 wurde er wegen sexueller Vergehen verurteilt. Aus seinem Kreis gingen mehrere Bischöfe hervor, von denen inzwischen mehrere zurückgetreten sind.
Medienberichten zufolge ermittelt Chiles Justiz derzeit in mehr als 150 Verdachtsfällen wegen Missbrauchs gegen 219 Kirchenmitarbeiter.
Bei den mutmaßlichen Opfern gehe es um 241 Personen, von denen 123 zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen sein sollen.
Franziskus appellierte nun an die Bischöfe, sie sollten "mithilfe all der wissenschaftlichen Mittel, die Ihnen zu Gebote stehen, wachen über die Herzen der Minderjährigen und der Kinder". Und weiter: "Über die Herzen wachen! Sorge tragen - das bedeutet 'Cuida'. Sorge tragen voller Zärtlichkeit", so das Kirchenoberhaupt in seiner Videobotschaft, die die Universität auf Twitter veröffentlichte.
Der Papst bedankte sich auch bei allen Institutionen, die am Forschungszentrum mitwirken. Neben der Katholischen Universität Santiago ist dies die "Stiftung für Vertrauen" (Fundacion para la Confianza), die von den Hauptanklägern Karadimas gegründet wurde.
Der veröffentlichte Erlass "Vos estis lux mundi" (Ihr seid das Licht der Welt) soll nach dem Missbrauchsgipfel im Vatikan vom Februar für einheitliche Verfahren sorgen. Die Einzelheiten:
Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können.
Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen.
Neue Straftatbestände: Der Erlass erkennt bestimmte Arten von Verstößen gegen das sechste Gebot, das Ehebruch verbietet, als Straftatbestände an. Auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen unter die neue Regelung.
Definition von "Schutzbefohlenen" als Opfer: Die Pflicht zur Meldung besteht in Zukunft auch, wenn Ordensfrauen und abhängige volljährige Seminaristen oder Ordensnovizen betroffen sind.
Vertuschung: Als neuen Straftatbestand führt der Papst die Vertuschung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche ein.
Umgang mit Opfern: Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss die Kirche Opfern auch medizinische und psychotherapeutische Hilfe anbieten. (epd,kna)