Neuer Interventionsbeauftragter des Bistums Münster zieht Zwischenbilanz

Opfer sollen unkompliziert Hilfe erhalten

Wie kommt die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs in den Bistümern voran? Nach rund 100 Tagen im Amt hat der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, eine erste Zwischenbilanz.

Autor/in:
Frank Biermann
Wie kommt die Kirche aus der Krise? / © Jorge Torres (dpa)
Wie kommt die Kirche aus der Krise? / © Jorge Torres ( dpa )

Seit seinem Amtsantritt im April sei er bereits in gut 40 Fällen in Zusammenhang mit Missbrauch angesprochen worden, sagte Frings dem Evangelischen Pressedienst (epd). Innerhalb seiner Dienstzeit veröffentlichte das Bistum drei Fälle von verstorbenen Priestern unter Missbrauchsverdacht.

Laut Frings wurden im Zusammenhang mit der sogenannten MHG-Studie inzwischen 138 Personalakten von Priestern der Staatsanwaltschaft Münster vorgelegt. Bisher seien alle Verfahren allerdings eingestellt worden, weil die beschuldigten Theologen nicht mehr lebten oder die Fälle verjährt seien. Die im vergangenen Jahr von der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellte Studie ergab, dass zwischen 1946 und 2014 bundesweit insgesamt 3.677 Minderjährige Opfer sexuellen Missbrauchs wurden.

Schneller und unkomplizierter Hilfen erhalten

Die Opfer von sexuellem Missbrauch sollen laut Frings schneller und unkomplizierter Hilfen erhalten. "Ich habe dafür gesorgt, dass Anträge für das innerkirchlich Verfahren 'Anerkennung des Leids' im Internet einfacher auffindbar sind", sagte der 60-jährige Jurist, der zuvor fast 20 Jahre Justiziar des Caritasverbandes für die Diözese Münster war. In dem Verfahren ist das Bistum nach eigenen Angaben auch bisher schon in vielen Fällen über die in der Regel als Höchstbetrag vorgesehene Anerkennungszahlung von 5.000 Euro hinausgegangen. Ebenso können Zuschüsse für Therapiekosten beantragt werden. "Wir erarbeiten gerade eine Liste einschlägiger Therapeuten", erklärte Frings.

Aufgabe des Interventionsbeauftragten ist es, das Vorgehen zu allen Fragen rund um das Thema sexueller Missbrauch innerhalb der Kirche zu koordinieren. Bei Verdachtsfällen prüft er, wann die Staatsanwaltschaft einzuschalten ist. Außerdem ist der Beauftragte für die Vermittlung von Hilfen und Präventionsangeboten sowie für Zahlungen zur Anerkennung von Leid zuständig. Zu den Aufgaben von Frings gehört auch die Beratung von Pfarreien, in denen es Fälle von sexuellen Missbrauch gab.

Dem Bistum sei in der Vergangenheit vorgeworfen worden, nicht mit staatlichen Stellen zu kooperieren. "Das ist aber heute nicht mehr der Fall", unterstrich der Rechtsanwalt. Ausdrücklich ermutigte Frings Menschen mit Missbrauchserfahrungen, den Kontakt zu suchen.


Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings / © Frank Biermann (epd)
Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings / © Frank Biermann ( epd )
Quelle:
epd