Schweizer Missbrauchskommission: Opfer pauschal entschädigen

Keine "Skalen der Entschädigung"

Bisher wurden Missbrauchsopfer in der Schweizer katholischen Kirche nach der Schwere ihrer Fälle entschädigt. Eine Kommission sprach sich nun dafür aus, jedes Opfer pauschal zu entschädigen.

Symbolbild Kirche und Geld (shutterstock)

In der katholischen Kirche der Schweiz sind im vergangenen Jahr 22 mutmaßliche Opfer sexueller Übergriffe registriert worden. Von diesen seien 14 Personen von der Kirche mit insgesamt 185.000 Franken (rund 165.00 Euro) entschädigt worden. Sechs der gemeldeten Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche der Schweiz wurden abgeschlossen, 15 würden noch bearbeitet und ein Fall sei nicht angenommen worden.

Die Entschädigung sei vorerst an die Schwere der Handlungen gebunden. Laut den Richtlinien der Genugtuungskommission der Schweizer Bischofskonferenz erhielten Opfer, deren "sexuelle Integrität" verletzt wurde, maximal 10.000 Franken (8.900 Euro); in "besonders schweren Fällen" erhalten sie 20.000 Franken (18.800 Euro).

Die Westschweizer Kommission für "Anhörung, Vermittlung, Schlichtung und Wiedergutmachung" (Cecar) sprach sich am Dienstag in einer Presseerklärung, für eine einmalige Pauschalentschädigung für Missbrauchsopfer aus.

Pauschale statt "Skalen der Entschädigung"

Das Cecar verwies auf die Schwierigkeit, die gemeldeten Vorfälle zu bewerten. Dagegen würde es eine Pauschale von je 15.000 Franken (13.400 Euro) der Kommission erlauben, sich auf die Begleitung der Opfer und die Bearbeitung ihrer Anfragen zu konzentrieren, erklärte die Cecar-Vorsitzende Sylvie Perrinjaquet.

Während die Bischofskonferenz dem Vorschlag zustimme, lehnen die römisch-katholische Zentralkonferenz (RKZ) und die Ordensgemeinschaften dies ab, so die frühere Schweizer Staatsrätin. Die RKZ fordere, bei der Festsetzung der Wiedergutmachungen müsse auch die Schwere der begangenen Handlungen berücksichtigt werden.

Dies habe bei einigen Betroffenen negative Reaktionen hervorgerufen, erklärte Perrinjaquet. Solche "Skalen der Entschädigung" verstärkten das Gefühl, dass die Kirche ihre Verantwortung nicht voll und ganz wahrnehme.

Möglichkeit des Zuhörens und der Entlastung

Perrinjaquet gab zu bedenken, mit dem vorbildlichen Unterstützungsmodell biete sich der Schweizer Kirche eine Gelegenheit, Ansehen zurückzugewinnen. Cecar gewähre Menschen, die sich von der Kirche abgewandt haben, die Möglichkeit der Begleitung und Entschädigung. Es sei keine Konkurrenz der Bistumsbehörden, die für Opfer da sei, die nicht mit der Kirche gebrochen haben, sondern ein zusätzliches Angebot.

Im vergangenen Jahr habe Cecar vielen Betroffenen die Möglichkeit des Zuhörens und der Entlastung gegeben. Einige hätten dabei auch ihren früheren Peiniger getroffen oder seien von einem Vertreter der betreffenden Diözese oder Ordensgemeinschaft empfangen worden.


Quelle:
KNA
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