Berufungsverfahren im Fall George Pell hat begonnen

Alles oder nichts

In Melbourne hat das Berufungsverfahren im Fall George Pell begonnen. Wegen sexuellen Missbrauchs und Belästigung war der Kardinal von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden. Nun kämpft Pell um einen Freispruch.

Kardinal Pell kämpft für Freispruch / © Erik Anderson (dpa)
Kardinal Pell kämpft für Freispruch / © Erik Anderson ( dpa )

Im Jahr 1996 soll Pell als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Jungen missbraucht und einen anderen belästigt haben. Im März wurde der 77-Jährige deshalb zu sechs Jahren Haft verurteilt. Pell ist der weltweit ranghöchste katholische Kleriker, der von einem weltlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde.

Pell äußerlich ruhig

Im Gegensatz zum Strafverfahren gegen Pell ist das Berufungsverfahren medienöffentlich und wird auf der Internetseite des Berufungsgerichts live übertragen. Der Kamera ist auf die drei Richter gerichtet, während Pell sowie Journalisten und Zuschauer im Saal nicht zu sehen sind. Pell habe äußerlich ruhig und gesundheitlich fit gewirkt, berichteten am Mittwoch (Ortszeit) Gerichtsreporter.

Pells Verteidiger, Bret Walker, hatte dem Gericht drei Gründe für die Berufung vorgetragen. Zentraler Punkt ist der Vorwurf, dass der ehemalige Finanzchef des Vatikan lediglich aufgrund von Aussagen eines der Opfer schuldig gesprochen worden war. Die Aussage fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und ist nur den unmittelbaren Prozessbeteiligten bekannt.

Pell selbst hatte auf Anraten seiner Verteidiger in dem Strafverfahren nicht ausgesagt. In seiner Argumentation vor Gericht sagte der Anwalt, dass in dem Strafverfahren nicht das genaue Datum der Pell vorgeworfenen Taten habe geklärt werden können.

Berufungsverfahren soll Donnerstag zu Ende gehen

Das Berufungsverfahren soll am Donnerstag mit dem zweiten Sitzungstag zu Ende gehen. Die Richter werden nach Einschätzungen von Experten Wochen oder Monate brauchen, um zu einer Entscheidung zu gelangen.

Gibt das Berufungsgericht dem ersten Berufungsgrund statt, würde die Verurteilung Pells aufgehoben. Sollte das Gericht den zweiten oder dritten Berufungsgrund, in denen es um Verfahrensfehler geht, akzeptieren, müsste ein neuer Prozess angesetzt werden. Seinen 78. Geburtstag am Samstag wird Pell auf jeden Fall im Gefängnis begehen.


Quelle:
KNA