Die Missbrauchsstudien der deutschen Bischofskonferenz in der Kritik

"Datenschutzrecht verhindert nicht Forschung"

Einen Verstoß "gegen die kirchliche Datenschutzordnung" beklagt das "Netzwerk katholischer Priester", berichtet "Der Spiegel". Im domradio.de-Interview weist der Datenschutzbeauftragte für die Diözesen in Baden-Württemberg, Siegfried Fachet, die Vorwürfe zurück.

 (DR)

domradio.de: Was sagen Sie zu den Vorwürfen?

Siegfried Fachet: Datenschutz hat zwei Stoßrichtungen: Der Betroffene bekommt Rechte eingeräumt gegenüber demjenigen, der seine personenbezogenen Daten aufnimmt. Datenschutz hat aber auch die Aufgabe, ein bestimmtes Verfahren zu garantieren, wenn Daten weitergegeben oder verarbeitet werden. Und in unserem Fall wird gerade in der Presse formuliert, dass gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Wenn man aber die kirchliche Datenschutzanordnung sorgfältig liest und sich vor allem darauf beruft, muss man einfach feststellen, dass auch hier Bestimmungen zu Forschungsprojekten stehen. Da findet man das Verfahren, nach dem Forschungsarbeit ablaufen muss. Und die gleichen Bestimmungen findet man auch im Bundesdatenschutzgesetz. Das ist wichtig: dass die kirchliche Datenschutzanordnung Regelungen zu Forschungsprojekten enthält, die dem ersten und zweiten Teil des Bundesdatenschutzgesetzes nachgebildet sind. Datenschutzrecht verhindert nicht Forschung, sondern legt nur ein geregeltes Verfahren festlegt. Genau deshalb treffen wir uns am nächsten Freitag mit den anderen Datenschutzbeauftragten, um zu diskutieren, ob aufgrund der Aktenlage und der Planung die Forschungsarbeit mit den Prinzipen des Datenschutzes kompatibel ist.

domradio.de: Also steht die Wissenschaft über dem Persönlichkeitsrecht des Einzelnen?

Siegfried Fachet: Dem Problem des Forschungsvorhabens können Sie in kleinen Schritten näherkommen. Der erste Schritt ist: Welche Daten wurde gespeichert? Es gibt Priester und Diakone, die bei der Diözese angestellt sind und die eine Personalakte geführt wird. Und natürlich dürfen die Berechtigten hier rein schauen, das sind in aller Regel diejenigen, die in der Personalabteilung arbeiten. Und wenn Beschwerden kommen, legen sie die dem Priester vor oder ihrem Vorgesetzten, der überlegt, was man dann machen soll. Und irgendwann, wenn der Fall behandelt worden ist, kommt es dann in die Personalakte. Ob da ein Vorwurf berechtigt war oder unberechtigt, das kommt in die Personalakte rein. Und nachdem die schlimmen Missbrauchsvorwürfe letztes Jahr hochgekommen sind sich zum Teil bestätigt haben, ist das Interesse der Deutschen Bischofskonferenz, einfach mal die Gründe herauszubekommen, warum das passieren konnte, sehr nachvollziehbar.

domradio.de: Aber die Daten enthalten neben berufsbezogenen Informationen auch solche aus dem persönlichen Umfeld des Klerikers. Ist das nicht bedenklich?

Siegfried Fachet: Die Daten zum persönlichen Umfeld haben eigentlich in den Personalakten nichts zu suchen. Die Personalakten werden dann in dem Forschungsvorhaben von berechtigten Leuten angeguckt. Das ist eine ganz bewusst gewählte unscharfe Formulierung: Wer ist berechtigt? Das hängt mit dem Auftrag des Bischofs an seine Leute zusammen. Da müssen bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllt sein. So wie ich es im Moment sehe, schauen in die Akten vor Ort die Berechtigten rein. Die Aussage, dass Akten nach Niedersachsen verschoben werden, stimmt überhaupt nicht. Das wird vor Ort angeschaut. Und wenn es Sachverhalte gibt, bei denen weitergeschaut werden muss, gibt es ein geordnetes Verfahren. Ziemlich früh wird anonymisiert.

Das Gespräch führte Aurelia Plieschke.


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