Experten des Justizministeriums bewerten die kirchlichen Leitlinien

Unter der Lupe der Politik

Die neuen Leitlinien der katholischen Kirche zu sexuellem Missbrauch beschäftigen die Rechtsexperten des Runden Tischs der Bundesregierung. Am Dienstag setzt dessen Arbeitsgruppe Recht ihre Beratungen fort. Die Bundesjustizministerin hatte bei den verschärften Leitlinien fehlende Deutlichkeit kritisiert.

 (DR)

Dabei geht es im Bundesjustizministerium unter anderem um staatliche Leitlinien zur Frage der Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden. Die Experten blickten auch auf die neuen kirchlichen Leitlinien, die die deutschen Bischöfe vor knapp zwei Wochen vorgelegt hatten. Als weiteres Thema der Arbeitsgruppe nannte der Sprecher den Opferschutz in Ermittlungs- und Strafverfahren.  



Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die nach Bekanntwerden der neuen Leitlinien Anfang September "verbleibende Unklarheit" und "fehlende Deutlichkeit" bemängelt hatte, wird auch an den Beratungen teilnehmen. Bei dem Treffen geht es auch darum, das nächste Plenum des Runden Tischs vorzubereiten, das am 30. September in Berlin ansteht. Es ist das zweite Treffen in großer Runde nach dem Auftakt am 23. April.



Verschärfte Leitlinien

Angesichts der Ende Januar zunächst in kirchlichen und dann auch in weiteren Einrichtungen bekanntgewordenen Missbrauchsfälle hatte die Regierung einen Runden Tisch eingesetzt und eine unabhängige Beauftragte ernannt. Dieser Runde Tisch benannte drei Arbeitsgruppen, die seit mit Rechtsfragen, Prävention und Qualifizierung von Fachkräften und Ehrenamtlern sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema Missbrauch beschäftigen.



Die katholischen Bischöfe hatten Anfang September ihre "Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch" von 2002 verschärft. Dabei schrieben sie eine Anzeigepflicht vor, von der nur dann eine Ausnahme zulässig ist, wenn das Opfer ausdrücklich auf einen solchen Schritt verzichten will und das schriftlich dokumentiert.

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