Missbrauchs-Beauftrager spricht sich für zentrales Kirchen-Register aus

Große Resonanz auf Hotline

Auf der am Dienstag geschalteten bundesweiten Telefon-Hotline der katholischen Kirche für Opfer sexuellen Missbrauchs sind schon am ersten Tag 162 Gespräche geführt worden. Bischof Stephan Ackermann spricht sich nun für eine einheitliche Erfassung von Missbrauchsfällen aus.

 (DR)

"Mir schwebt schon eine gemeinsame Bestandsaufnahme aller Bistümer vor mit einer bundesweiten Statistik", sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz der "Frankfurter Rundschau" am Mittwoch (31.03.2010). Daraus eine ständige Dokumentation zu erstellen, sei denkbar.

Unterdessen berichtete Ackermanns Bistum über eine große Resonanz der am Dienstag freigeschalteten Beratungs-Hotline der katholischen Kirche für Missbrauchsopfer. Das von der Bischofskonferenz getragene Angebot wird in Zusammenarbeit mit der Lebensberatung im Bistum Trier geführt. Die Hotline ist künftig immer dienstags, mittwochs und donnerstags von 13 Uhr bis 20.30 Uhr erreichbar.

162 Gespräche
Nach Angaben der Verantwortlichen gab es am Tag der Freischaltung 4.459 Anrufversuche. Auszugehen sei von rund 1.000 verschiedenen Anrufern, da von mehreren Versuchen pro Anrufer ausgegangen werde müsse. 162 Gespräche seien geführt worden. Diese hätten zwischen fünf Minuten und einer Stunde gedauert. In erster Linie hätten sich Opfer und deren Angehörige gemeldet. Die Einschätzung, das Angebot werde nicht angenommen, sei damit widerlegt, hieß es. Zurückhaltend bleibe dagegen bislang die Resonanz auf das Angebot zur Online-Beratung.

In dem Interview der "Frankfurter Rundschau" wies der Trierer Bischof zugleich auf die Grenzen seines Amtes hin. Die Bischofskonferenz sei keine rechtliche Instanz, sondern eine Arbeitsebene. Als Missbrauchsbeauftragter habe er das Mandat, eine Überarbeitung der Leitlinien vorzubereiten, ein Büro aufzubauen und die Hotline für Missbrauchsopfer zu betreuen. "Alles weitere wird man dann sehen."

"Berichterstattung in den Medien hilfreich"
Ein Anruf bei der telefonischen Beratungsstelle sei nicht automatisch mit rechtlichen Konsequenzen verbunden, stellte Ackermann klar. "Es gibt keine Anzeigenpflicht." Die Opfer sollten die Kontrolle über das Geschehen behalten. "Also genau im Gegensatz zu ihrer Missbrauchserfahrung, wo sie unter fremder Kontrolle waren." Natürlich würden die Berater aber eine Strafanzeige empfehlen, wo ihnen dies angemessen erscheine.

Die Berichterstattung in den Medien nannte der Bischof hilfreich. Es sei gut, dass jetzt so umfangreich über das Thema informiert werde.  "Das senkt die Schamgrenze für die Opfer."

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