Betroffenenrat fordert stärkere Unterstützung von Missbrauchsopfern

Schutzlücken schließen

Daumen hoch: Der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat die Gesetzesänderungen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche begrüßt.

Protest von Opferorganisationen vor dem Fuldaer Dom (Archiv) / © Julia Steinbrecht (KNA)
Protest von Opferorganisationen vor dem Fuldaer Dom (Archiv) / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Ein ganzheitliches Konzept, das alle Beteiligten in die Pflicht nimmt, sei längst überfällig, betonte der Rat am Donnerstag zum Inkrafttreten der Regelung. Die Reform müsse nun auch in der Verfahrenspraxis des Straf- und Familienrechts ankommen.

Schutz ausbauen

Zukünftig müssten vor allem der notwendige Schutz von betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Verfahren weiter gestärkt und zusätzlich ein Rechtsanspruch für eine kostenlose Rechtsberatung vor Anzeigenerstattung verankert werden. Zwingend seien umfassende Unterstützungsstrukturen der Hilfe und der Beratung vor, während und nach dem Verfahren.

Dazu müssten Fachberatungsstellen, therapeutische Hilfeangebote und die Angebote mit dem Konzept der Childhood-Häuser ausgebaut werden. Dasselbe gelte für spezialisierte Fachdezernate und Kompetenzzentren bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Kindgerechte Strafverfahren

Wesentliche Faktoren einer kind- und betroffenengerechten Justiz sind nach Ansicht des Rates beschleunigte Verfahren, frühzeitige richterliche Videovernehmungen, die Bestand in der Hauptverhandlung haben, sowie die verbesserte personelle wie technische Ausstattung und Qualifizierung der Gerichte und Ermittlungsbehörden.

Um Schutzlücken zu schließen, spricht sich der Betroffenenrat für regelmäßige bundesweite Verlaufsstudien zur Auswertung der Rechtspraxis im Strafverfahren aus. Um die Belastungssituation der Betroffenen so gut wie möglich zu vermindern, seien ab sofort kind- und betroffenengerechte Strafverfahren sicherzustellen.


Quelle:
KNA