Weihbischof Schwaderlapp kann zurzeit nicht mehr firmen

Von einigen Aufgaben vorläufig entbunden

Nach der Vorstellung des Kölner Gutachtens zu sexualisierter Gewalt darf Weihbischof Dominikus Schwaderlapp nicht mehr stellvertretend für den Kölner Erzbischof Jugendliche firmen. Auch andere Aufgaben wird er zunächst nicht ausführen.

Aktuell suspendiert: Weihbischof Dominikus Schwaderlapp / © Alexander Foxius (DR)
Aktuell suspendiert: Weihbischof Dominikus Schwaderlapp / © Alexander Foxius ( DR )

Auch von stellvertretenden Weihehandlungen wie der Kirchweihe oder einer Diakonenweihe ist Weihbischof Dominikus Schwaderlapp vorläufig entbunden, wie das Erzbistum Köln am Freitag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte. Schwaderlapp ist zudem von seinen Aufgaben als Bischofsvikar für die Orden und für die internationale Seelsorge freigestellt. Er ist auch nicht mehr als Weihbischof für den Pastoralbezirk Nord beauftragt.

Pflichtverletzungen festgestellt

Juristen um den Strafrechtler Björn Gercke hatten am Donnerstag ein Gutachten zum Thema Missbrauch im Erzbistum Köln vorgestellt. Die Untersuchung sollte auch aufzeigen, ob Bistumsverantwortliche Täter geschützt und Verbrechen vertuscht haben.

Sie wiesen Schwaderlapp, der von 2004 bis 2012 Generalvikar in Köln war, acht Pflichtverletzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen nach. In einer persönlichen Stellungnahme räumte der Weihbischof Fehler ein und entschuldige sich bei Betroffenen. Angesichts mangelnder Opferfürsorge zeigte er sich beschämt. "Das ist ein Versagen als Seelsorger und als Mensch."

Rücktrittsangebot eingereicht

Schwaderlapp war ab dem 25. März 2012 Weihbischof in Köln und für den Nordteil des Erzbistums zuständig. Er und der Hamburger Erzbischof Stefan Heße (54) sind die ersten deutschen Bischöfe, die mit einem Rücktrittsangebot persönliche Konsequenzen im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche ziehen. In der Zwischenzeit kündigte auch Weihbischof Ansgar Puff (65) an, seine Ämter vorläufig ruhen lassen zu wollen.

Weihbischöfe und Bischöfe können in der katholischen Kirche nicht von sich aus zurücktreten. Dem Kirchenrecht gemäß müssen sie Rom ihren Amtsverzicht anbieten. Dann entscheidet der Vatikan, ob er dieses Angebot annimmt.


Quelle:
KNA