Erzbistum Köln stellt Missbrauchsgutachten vor

Darum geht es

Das Erzbistum Köln stellt am Donnerstag ein Rechtsgutachten zum Umgang des Bistums mit sexualisierter Gewalt durch Kirchenpersonal vor. Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki wird das Gutachten von den Autoren entgegennehmen.

Historische Unterlagen im Regal eines Bistumsarchivs / © Julia Steinbrecht (KNA)
Historische Unterlagen im Regal eines Bistumsarchivs / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Im Mittelpunkt der Untersuchung zu Fällen von 1975 bis 2018 steht der Umgang Bistumsverantwortlicher mit sexuellem Missbrauch an Kindern oder schutzbefohlenen Erwachsenen durch Priester und Kirchenpersonal. Das Gutachten fußt den Angaben nach auf Personalakten, Unterlagen und Gesprächen mit Funktionsträgern.

Das Gutachten, das am Donnerstag neben Woelki auch dem Betroffenenbeirat ausgehändigt und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, soll je nach Ergebnis personellen Konsequenzen nach sich ziehen. Erste Beratungsergebnisse und mögliche Konsequenzen aus der Untersuchung will Erzbischof Woelki in der kommenden Woche, am 23. März, mitteilen. Ab dem 25. März soll zudem im erzbischöflichen Tagungshaus ein weiteres, zuvor bei einer anderen Kanzlei in Auftrag gegebenes und bisher unveröffentlichtes Gutachten für Interessierte ausliegen. Dafür ist eine Voranmeldung nötig. Das Erzbistum Köln und DOMRADIO.DE übertragen die Pressekonferenz am Donnerstag um 10.00 Uhr live.

Vertagt, abgesagt, neu erstellt

Rund ein Jahr mussten Betroffene, Gläubige und Mitarbeiter im Bistum sowie die breite Öffentlichkeit auf die Veröffentlichung eines Gutachtens zum Erzbistum Köln warten. Die ursprünglich für März 2020 angekündigte Präsentation möglicher Defizite oder Verstöße gegen Kirchenrecht und Amtspflichten im Umgang mit Missbrauchsfällen war zunächst vertagt und dann abgesagt worden. Die Zusammenarbeit mit der ursprünglich beauftragten Kanzlei wurde beendet, eine neue Kanzlei wurde beauftragt.

Äußerungsrechtliche Bedenken

Der Erzbischof hatte seine Entscheidung zur Nichtveröffentlichung des zunächst bei der Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl beauftragten Gutachtens mit Bewertungen durch andere Juristen und Kanzleien begründet. Diese hatten äußerungsrechtliche Bedenken angemahnt und unter anderem auf mögliche Klagen von namentlich genannten Funktionsträgern verwiesen. Kritisiert wurden auch qualitative und methodische Mängel in der Aufarbeitung. Die Münchener Kanzlei, die zur Missbrauchsaufarbeitung auch für andere Bistümer tätig war und ist, hatte wiederholt der Kritik widersprochen. Seit Herbst 2020 erstellte die Kölner Kanzlei Gercke und Wollschläger ein neues unabhängiges Gutachten.

Die Entscheidung des Erzbischofs und auch sein Umgang mit Kritik aus Gesellschaft, Priesterschaft und Kirchengemeinden sorgte für Kritik und Widerspruch. Zudem musste sich das Erzbistum neben den Vorwürfen der Intransparenz und Verschleppung mit Vorwürfen der Vertuschung auseinandersetzen.

Gutachten bereits der Staatsanwaltschaft übergeben

Der Strafrechtler Björn Gercke hat das Rechtsgutachten zur Verantwortung von Bischöfen, Generalvikaren und weiteren Führungskräften im Missbrauchsskandal im Kölner Erzbistum indes bereits der Kölner Staatsanwaltschaft übergeben. Er habe das Gutachten noch vor der für den heutigen Donnerstag angekündigten Veröffentlichung weitergeleitet, sagte Gercke am Montagabend in der WDR-Lokalzeit aus Köln. Es habe schon während der Untersuchungsphase in den vergangenen Monaten einen stetigen Austausch mit der Strafverfolgungsbehörde gegeben.

Die Staatsanwaltschaft habe schon vor einiger Zeit einen Zwischenbericht bekommen. Auch das bisher unveröffentlichte Gutachten der Münchener Strafrechtskanzlei, der das Erzbistum wegen angeblich methodischer Fehler das Mandat entzogen hatte, liege der Kölner Staatsanwaltschaft vor. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki werde das Gutachten zum gleichen Zeitpunkt wie die Öffentlichkeit erhalten, so Gercke im WDR.


Quelle:
epd , KNA
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