Artikel 1 der französischen Verfassung von 1958 legt fest: "Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik." Solche Bestimmungen finden sich auch in der chinesischen, mexikanischen und türkischen Verfassung, aber in Frankreich wird sie vergleichsweise strikt umgesetzt: Es hängen keine Kreuze in Schulen, Kopftücher in öffentlichen Gebäuden sind verboten. Es gibt keinen Religionsunterricht, keine theologischen Fakultäten, Vorsteher von Gemeinden oder auch Bischöfe werden nicht staatlich anerkannt. Öffentlich über seinen Glauben zu sprechen ist verpönt, zwischen Schülern und Lehrern ist es sogar gesetzlich untersagt. Es gibt keinen zweiten Weihnachtsfeiertag und keinen Karfreitag. (Bundeszentrale für politische Bildung)
22.02.2021
Digitale Zusammenkunft: Frankreichs Bischöfe beraten bis Mittwoch in einer außerordentlichen dreitägigen Video-Vollversammlung über ihre persönliche und institutionelle Verantwortung beim Thema sexueller Missbrauch in der Kirche.
Konkrete Beschlüsse sind laut Medienbeobachtern nicht zu erwarten. Es gehe vornehmlich darum, die theologische und seelsorgliche Dimension der kirchlichen Verantwortung für Übergriffe in Vergangenheit und Gegenwart zu diskutieren. Auch wolle man über die Art der Anerkennung des Leids der Opfer beraten.
Jeder Bischof war im Vorfeld aufgefordert, sein Gewissen zu prüfen und aufzuschreiben, inwieweit er sich persönlich für solche Vorgänge und die daraus entstandene Krise der Kirche verantwortlich fühlt. Die großen Linien der Diskussion, gemeinsame Erkenntnisse wie Meinungsunterschiede, sollen bei der turnusmäßigen Frühjahrsvollversammlung im April vorgestellt werden.
Neuigkeiten aus dem Bistum Lyon
Die unabhängige Untersuchungskommission Ciase hat bis Ende Oktober insgesamt 6.500 Zeugenaussagen zu Übergriffen im kirchlichen Bereich seit den 1950er Jahren gesammelt. Ihren Abschlussbericht will die Kommission im Herbst vorlegen.
Am Wochenende war bekannt geworden, dass das Erzbistum Lyon als landesweit erste Diözese 14 Opfer des Missbrauchspriesters Bernard Preynat entschädigt hat. Der mittlerweile aus dem Priesterstand entlassene Preynat war im März 2020 wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die insgesamt rund 170.000 Euro stammen laut französischen Medienberichten aus einem Sonderfonds der Erzdiözese, den "gezielt angesprochene Spender" aufgebracht hätten.
Artikel 1 der französischen Verfassung von 1958 legt fest: "Frankreich ist eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik." Solche Bestimmungen finden sich auch in der chinesischen, mexikanischen und türkischen Verfassung, aber in Frankreich wird sie vergleichsweise strikt umgesetzt: Es hängen keine Kreuze in Schulen, Kopftücher in öffentlichen Gebäuden sind verboten. Es gibt keinen Religionsunterricht, keine theologischen Fakultäten, Vorsteher von Gemeinden oder auch Bischöfe werden nicht staatlich anerkannt. Öffentlich über seinen Glauben zu sprechen ist verpönt, zwischen Schülern und Lehrern ist es sogar gesetzlich untersagt. Es gibt keinen zweiten Weihnachtsfeiertag und keinen Karfreitag. (Bundeszentrale für politische Bildung)