Missbrauchskommission der norddeutschen Bistümer vor dem Start

Aufarbeitung schreitet voran

Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Norddeutschland nimmt konkrete Formen an. Die Bistümer setzen damit die von Bischöfen und Missbrauchsbeautragten vereinbarten Beschlüsse um.

Kreuz vor bedecktem Himmel / © a. m. dan (shutterstock)
Kreuz vor bedecktem Himmel / © a. m. dan ( shutterstock )

Eine gemeinsame Kommission der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück dazu sowie ein Betroffenenbeirat nähmen möglichst bald ihre Arbeit auf, sagte der Sprecher des Erzbistums Hamburg, Manfred Nielen, am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Für die Gremien liefen derzeit letzte rechtliche Vorbereitungen. Die öffentliche Einladung zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat solle möglichst bald erfolgen.

Die Kommission wird laut Nielen aus neun Mitgliedern bestehen, die die Bischöfe gemeinsam berufen. Unter ihnen sollten drei unabhängige Fachleute aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz oder öffentlicher Verwaltung sein. Drei Personen entsende der Betroffenenbeirat. Weitere drei Experten aus den Bereichen Archiv, Recht und Theologie würden die beteiligten Bistümer vertreten.

Mitglieder für Betroffenenbeirat gesucht

Für den Betroffenenbeirat würden sechs Personen gesucht, so Nielen. Das Gremium solle bezüglich Alter und Geschlecht möglichst paritätisch besetzt sein. Für das auf drei Jahre ausgeschriebene Ehrenamt könnten sich Volljährige bewerben, die sexuellen Missbrauch in der Kirche erlebt hätten, sowie deren Angehörige und Begleiter.
Die Mitwirkung in dem Rat könne - im Gegensatz zur Mitarbeit in der Aufarbeitungskommission - auch anonym erfolgen.

Bewerber für den Betroffenenbeirat müssen den Angaben zufolge ein Einzelgespräch mit einer unabhängigen Fachkraft führen. Die jeweiligen Fachkräfte würden sechs Bewerber für die Mitgliedschaft vorschlagen, die dann von den Bischöfen berufen würden.

Die norddeutschen Bistümer setzen damit die zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung im vergangenen Jahr vereinbarten Standards um. Demnach muss es in allen 27 deutschen Bistümern künftig eine unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs geben, an der auch Betroffene beteiligt sind.


Quelle:
KNA