Kirchen im Norden lehnen Änderung des Bestattungsrechts ab

Keine Urne auf dem Kaminsims

Die Forderungen der Piraten-Partei zur Änderung des Bestattungsrechts treffen bei katholischer und evangelischer Kirche im Norden auf entschiedene Ablehnung. Die Begründung: Der Tod sei keine Privatsache.

Eine Amsel auf einem Grab / © Harald Oppitz (KNA)
Eine Amsel auf einem Grab / © Harald Oppitz ( KNA )

Das sagte der evangelische Nordkirchen-Bischof Gothart Magaard in Kiel. Anders als die zweifellos sehr persönliche Trauer sei der Tod vielmehr auch eine öffentliche Angelegenheit, die das Gemeinwesen betreffe. Hamburgs Erzbischof Stefan Heße warnte vor einer immer ärmer und kälter werdenden Gesellschaft, "wenn sie nicht mehr als Gemeinschaft und nicht mehr öffentlich ihre Toten ehrt und bestattet".

Urne zu Hause aufbewahren

Die Piraten hatten eine Lockerung des Friedhofzwangs gefordert. Das Thema soll an diesem Mittwoch im Landtag beraten werden. Die Partei will drei Punkte ändern: Wer eine Einäscherung wünscht, soll Angehörigen erlauben können, die Urne für bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufzubewahren, bevor sie bestattet wird. Das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen soll möglich werden. Zudem sollen Muslime und Juden ihre Verstorbenen künftig schon am Folgetag des Todes bestatten können, wenn die Leichenschau durchgeführt wurde.

Die derzeitige Gesetzeslage trage allen Menschen Rechnung, die um einen Verstorbenen trauern, sagte Magaard. Würde dagegen etwa die Urne mit der Asche eines Menschen zu Hause bei Verwandten aufbewahrt, könnte der Ort der Trauer für viele versperrt sein. Es sei deshalb auch eine gemeinschaftliche Aufgabe, den öffentlichen Charakter des Todes mit einer entsprechenden Bestattungskultur zu pflegen.

Ort der Trauer

Friedhöfe seien "das kulturelle Gedächtnis einer Gesellschaft", so Heße. Als Seelsorger seien ihm die seelischen Probleme von  Menschen bekannt, wenn eine ihnen nahe stehende Person anonym bestattet wurde. Es fehle dann der dringend benötigte Ort, um Trauer zum Ausdruck zu bringen. "Das Grundgesetz verpflichtet dazu, die Würde jedes Menschen zu achten und zu schützen. Das gilt auch über den Tod hinaus", so der Erzbischof.

Die Piraten hatten im Vorfeld der Landtagsdebatte eine Umfrage in Auftrag gegeben. Dabei stimmten vergangene Woche 74,6 Prozent der Befragten für den Vorschlag, der unter anderem die Möglichkeit einer häuslichen Aufbewahrung der Asche Verstorbener vorsieht. 22,2 Prozent lehnten ihn ab. Als Grund für die geforderte Änderung nannte Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer eine Bevormundung durch den Staat bis über den Tod hinaus. Damit müsse Schluss sein. Die Menschen wünschten sich eine Stärkung ihres Selbstbestimmungsrechts.


Hamburger Erzbischof Stefan Heße  / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Hamburger Erzbischof Stefan Heße / © Elisabeth Schomaker ( KNA )
Quelle:
KNA