Donum Vitae plädiert für Beibehaltung der Beratungspflicht bei Abtreibung

Die Balance halten

Mit Blick auf Debatten im Wahlkampf zur Neuregelung der Abtreibung betont der Beratungsverein "Donum Vitae" den Wert der bestehenden Beratungsregelung. "Sie dient damit gleichermaßen der Schwangeren wie dem ungeborenen Leben."

Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz (KNA)
Schwangerschaftstest / © Harald Oppitz ( KNA )

"Die seit 1995 geltende gesetzliche Regelung zur Schwangerschaftskonfliktberatung berücksichtigt in nie zuvor erreichtem Maße die Balance zwischen dem Lebensschutzgebot und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau", erklärte die stellvertretende Bundesvorsitzende Constanze Nattermann am Dienstag in Bonn. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsse die Beratung zielgerichtet dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen und ergebnisoffen sein.

Der von prominenten deutschen Katholiken gegründete Verein warnte vor einer Polarisierung, die das gesellschaftliche Klima vergifte. Das belegten auch die Entwicklungen in anderen Ländern wie Polen oder den USA.

Debatte um Paragrafen 218 und 219a

Nattermann unterstrich: "Der Schutz des ungeborenen Lebens ist nur mit der schwangeren Frau und niemals gegen sie möglich." Die psychosoziale Beratung eröffne die Chance, den betroffenen Frauen in einer sehr schwierigen und mit Stress verbundenen Situation in einem geschützten Rahmen ausreichend Zeit und Ruhe zu geben und so den Blick für neue Perspektiven zu weiten.

FDP, Linke, SPD und Grüne wollen laut Wahlprogrammen den Paragraf 219a streichen, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelt. SPD, Grüne und Linke haben sich dafür ausgesprochen, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

 


Quelle:
KNA