Bischöfe werben für letzte Lebensphase in Würde

Leidenden Menschen beistehen

Die letzte Lebensphase alter und kranker Menschen soll nach Worten der katholischen deutschen Bischöfe würdevoll begleitet werden. Dafür werben sie in einem nun veröffentlichten Papier unter dem Titel "Bleibt hier und wacht mit mir!".

Patient im Krankenhaus / © CGN089 (shutterstock)

Das von der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz gemeinsam mit Expertinnen und Experten erarbeitete Grundlagenpapier beschreibt die kirchliche Seelsorge im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung.

Leidenden Menschen beistehen

Angesichts der aktuellen Debatte um den assistierten Suizid gewinne das Papier eine besondere Relevanz, so die Bischöfe. Die Kirche sehe es als eine vorrangige Aufgabe an, "leidenden Menschen beizustehen", schreiben der Vorsitzende der Pastoralkommission, Bischof Franz-Josef Bode, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Diakonische Pastoral", Weihbischof Reinhard Hauke. "Wir möchten ihnen Lebensqualität und Hoffnung vermitteln, auch in scheinbar hoffnungslosen Situationen."

Patientinnen und Patienten, die unheilbar krank seien, verdienten es, auf bestmögliche Weise umsorgt und gepflegt sowie seelsorglich begleitet zu werden. "Dies entspricht ihrer unverlierbaren Menschenwürde und - theologisch gesprochen - ihrem Sein als Ebenbild Gottes", so die Bischöfe.

Palliative Fürsorge will das Leiden von Schwerkranken und Sterbenden lindern, ohne den Tod vorzeitig herbeizuführen und ihn durch eine Behandlung im Übermaß hinauszuzögern. Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Seelsorge ein integrativer Teil der Palliativversorgung. Die Berücksichtigung spiritueller Bedürfnisse zählt zum Handlungskonzept der Palliativversorgung.

"Woche für das Leben"

Die Debatte über Sterbehilfe steht auch im Zentrum der bundesweiten "Woche für das Leben" der beiden großen Kirche in Deutschland, die am Samstag beginnt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe hatte im Februar 2020 das vom Bundestag beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufgehoben.

Die Richter betonten, es gebe ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Darin sei die Freiheit eingeschlossen, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.


Quelle:
KNA
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