Überblick über den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren in den evangelischen Kirchen

Keine einheitliche Regelung

Als zweite evangelische Landeskirche hat die rheinische Kirche im Rheinland homosexuelle Lebenspartner mit der Ehe gleichgestellt. Die 20 evangelischen Landeskirchen gehen unterschiedlich mit dem Thema um. Ein Überblick.

Homosexuelles Paar / © Daniel Naupold (dpa)
Homosexuelles Paar / © Daniel Naupold ( dpa )

* Evangelische Landeskirche Anhalts: Segnungen sind in einem Gottesdienst möglich - die Entscheidung darüber treffen der jeweilige Gemeindekirchenrat und das Pfarramt. Bei Unstimmigkeiten wird der zuständige Kreisoberpfarrer einbezogen.

* Evangelische Landeskirche in Baden: Segnungen sind nur außerhalb von Gottesdiensten im Rahmen seelsorgerlichen Handelns möglich.

* Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: Segnungen sind in Andachten oder Gottesdiensten im seelsorgerlichen Rahmen möglich. Der Pfarrer vor Ort entscheidet mit dem Paar über die Umsetzung.

* Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz: Homosexuelle Paare sollen bald den gleichen Segen bekommen wie Ehepaare. Die seit 2002 möglichen Segensandachten für eingetragene Lebenspartnerschaften sollen voraussichtlich im Frühjahr den klassischen Trauungsgottesdiensten für Mann und Frau gleichgestellt werden.

* Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig: Segnungen sind im Rahmen einer Andacht oder eines Gottesdienstes möglich. Ob eine solche Segnung erfolgt, liegt im Ermessen des Pfarrers in Abstimmung mit dem jeweiligen Kirchenvorstand. Diese Segnung darf aber nicht mit einem Traugottesdienst verwechselbar sein.

* Bremische Evangelische Kirche: Jede Gemeinde entscheidet selbst über Segnungen. Sie werden als Amtshandlung in ein gesondertes Kirchenbuch eingetragen.

* Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers: Segnungen sind in Gottesdiensten möglich. Sie unterscheiden sich aber teilweise von Trauungen zwischen Frau und Mann. Pastoren können sich aus Gewissensgründen weigern, die Segnung selbst vorzunehmen und sie an eine andere Gemeinde abgeben.

* Evangelische Kirche in Hessen und Nassau: Segnungen sind möglich und der kirchlichen Trauung gleichgestellt. Sie werden wie die Ehe in die Kirchenbücher eingetragen.

* Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck: Segnungen sind in einem Gottesdienst möglich.

* Lippische Landeskirche: Segnungen sind in einem Gottesdienst möglich und werden in einem eigenen kirchlichen Verzeichnis dokumentiert.

* Evangelische Kirche in Mitteldeutschland: Segnungen sind in einem Gottesdienst möglich.

* Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche): Segnungen eingetragener Lebenspartnerschaften sind im seelsorgerlichen Gespräch grundsätzlich möglich. Für Segnungen im öffentlichen Gottesdienst muss die Zustimmung von Kirchengemeinderat und Propst eingeholt werden. An einer einheitlichen Regelung wird derzeit gearbeitet.

* Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg: Segnungen sind in Form einer Andacht oder eines Gottesdienstes möglich.

*Evangelische Kirche der Pfalz: Segnungen sind in Form einer Andacht oder eines Gottesdienstes möglich.

* Evangelisch-reformierte Kirche: Die Gemeinden entscheiden über Segnungen in Gottesdiensten.

* Evangelische Kirche im Rheinland: Eingetragene Lebenspartner werden genauso getraut wie Eheleute. Die Amtshandlung wird in die Kirchenbücher eingetragen. Eine bereits früher erfolgte Segnung des gleichgeschlechtlichen Paares kann nachträglich als Trauung anerkannt und eine amtliche Bescheinigung darüber ausgestellt werden.

* Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens: Die Landeskirche lehnt eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ab. Eine Änderung ist zurzeit nicht vorgesehen.

* Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe: Segnungen sind im persönlichen Rahmen möglich, falls ein Pastor oder eine Pastorin dazu bereit ist, aber nicht als öffentlicher Gottesdienst mit Glockengeläut. Die Landessynode hat einen Beratungsprozess in Gang gesetzt, wie die Landeskirche künftig mit diesem Thema umgehen will.

* Evangelische Kirche von Westfalen: Segnungen sind in Gottesdiensten möglich. Die Segnung wird in einem eigenen Register der Gemeinde festgehalten. "Trauung" darf der Gottesdienst aber nicht heißen, er ist auch keine offizielle Amtshandlung.

* Evangelische Landeskirche in Württemberg: Segnungsgottesdienste für homosexuelle Paare sind nicht möglich.


Quelle:
epd