In der katholischen Kirche können nun auch ganz offiziell Frauen das Amt einer Lektorin und Kommunionhelferin ausüben. Ebenso sollen Mädchen und Frauen als offiziell beauftragte Messdienerinnen tätig werden können. Mit einer entsprechenden Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus eine weltweit bereits lange bestehende Praxis rechtlich neu geregelt.
Mit dem Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) änderte der Papst Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs. Demnach können nun getaufte Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden". Allerdings ist damit "nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche" verbunden. Die Voraussetzungen im einzelnen regelt die jeweilige Bischofskonferenz.
Schon bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist nun, dass diese Dienste mit einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen verbunden sind.
Beide Aufgaben gehörten früher zu den sogenannten niederen Weihen und waren Zwischenstationen auf dem Weg zur Diakonen- und Priesterweihe. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden diese Ämter 1972 vom Weiheamt (Diakon, Priester, Bischof) getrennt, aber weiterhin nur Männern übertragen.
Papst Franziskus verwies für seine Entscheidung auf die Forderung von Bischofssynoden, die theologischen Zusammenhänge zu überprüfen. Theologisch begründet werden das Amt des Lektors und Akolythen nun ausschließlich mit dem Taufsakrament aller Gläubigen, wodurch diese auch Anteil am "königlichen Priestertum" Christi hätten.
Zu den Aufgaben eines Akolythen gehören heute vor allem die Austeilung der Kommunion sowie der Ministrantendienst. Aber auch die Leitung liturgischer Gebete, wie etwa einer Rosenkranzandacht, oder die Aussetzung des Allerheiligsten - der zum Leib Christi gewandelten Hostie - zur Anbetung durch die Gläubigen, gehören dazu. (kna/11.01.2020)
12.01.2021
Jüngst hatte Papst Franziskus das kirchliche Gesetzbuch geändert. Erzbischof Ludwig Schick hat die offizielle Zulassung von Frauen als Kommunionhelferinnen und Lektorinnen nun als "kleinen Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet.
Papst Franziskus weise in seinen Ausführungen zum am Montag veröffentlichten Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) ausdrücklich darauf hin, dass die Ämter auch zur Verkündigung und Katechese befähigten, sagte der promovierte Kirchenrechtler am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). In Deutschland könnten die Ämter nun zunächst den Gottesdienstbeauftragten und den Frauen in den pastoralen Diensten übertragen werden.
Schick erklärte weiter, dass in Deutschland Lektorat und Akolythat vor allem den künftigen Diakonen und Priestern übertragen worden seien. Man habe keine unnötigen Unterschiede zwischen Männern und Frauen unter den Laien machen wollen, so der Erzbischof. So seien sie lediglich als Gottesdienstbeauftragte oder Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Sendungsfeiern mit den gleichen Aufgaben beauftragt worden, ohne dass sie offiziell die Dienste des Lektorats und Akolythats empfingen. "Quasi ein Ersatz oder Ausweichen!"
Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs geändert
Franziskus hatte mit dem neuen Erlass Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs geändert. Demnach können nun getaufte Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden". Allerdings ist damit "nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche" verbunden. Die Voraussetzungen im Einzelnen regelt die jeweilige Bischofskonferenz.
Schon bisher konnten Frauen wie nichtgeweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist nun, dass diese Dienste mit einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen verbunden sind.
Beide Aufgaben gehörten früher zu den sogenannten niederen Weihen und waren Zwischenstationen auf dem Weg zur Diakonen- und Priesterweihe.
Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden diese Ämter 1972 vom Weiheamt (Diakon, Priester, Bischof) getrennt, aber weiterhin nur Männern übertragen.
In der katholischen Kirche können nun auch ganz offiziell Frauen das Amt einer Lektorin und Kommunionhelferin ausüben. Ebenso sollen Mädchen und Frauen als offiziell beauftragte Messdienerinnen tätig werden können. Mit einer entsprechenden Änderung des Kirchenrechts hat Papst Franziskus eine weltweit bereits lange bestehende Praxis rechtlich neu geregelt.
Mit dem Erlass "Spiritus Domini" (Der Geist des Herrn) änderte der Papst Kanon 230 § 1 des kirchlichen Gesetzbuchs. Demnach können nun getaufte Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, mit "dem festgelegten liturgischen Ritus dauerhaft in den Diensten der Lektoren und Akolythen eingesetzt werden". Allerdings ist damit "nicht das Recht auf Unterhalt oder Vergütung vonseiten der Kirche" verbunden. Die Voraussetzungen im einzelnen regelt die jeweilige Bischofskonferenz.
Schon bisher konnten Frauen wie nicht geweihte Männer mittels einer zeitlich begrenzten Beauftragung die Aufgabe eines Lektors und Kantors übernehmen. Wo nötig, konnten männliche wie weibliche Laien auch liturgische Gebete leiten, die Taufe spenden und Kommunion austeilen. Neu ist nun, dass diese Dienste mit einer offiziellen Beauftragung zum Lektor oder Akolythen verbunden sind.
Beide Aufgaben gehörten früher zu den sogenannten niederen Weihen und waren Zwischenstationen auf dem Weg zur Diakonen- und Priesterweihe. Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurden diese Ämter 1972 vom Weiheamt (Diakon, Priester, Bischof) getrennt, aber weiterhin nur Männern übertragen.
Papst Franziskus verwies für seine Entscheidung auf die Forderung von Bischofssynoden, die theologischen Zusammenhänge zu überprüfen. Theologisch begründet werden das Amt des Lektors und Akolythen nun ausschließlich mit dem Taufsakrament aller Gläubigen, wodurch diese auch Anteil am "königlichen Priestertum" Christi hätten.
Zu den Aufgaben eines Akolythen gehören heute vor allem die Austeilung der Kommunion sowie der Ministrantendienst. Aber auch die Leitung liturgischer Gebete, wie etwa einer Rosenkranzandacht, oder die Aussetzung des Allerheiligsten - der zum Leib Christi gewandelten Hostie - zur Anbetung durch die Gläubigen, gehören dazu. (kna/11.01.2020)