Die katholische Kirche hat die Todesstrafe in ihrer Lehre offiziell ausgeschlossen. In einer vom Vatikan veröffentlichten Änderung des Katechismus heißt es, die Todesstrafe sei "unzulässig, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt". Die Kirche setze sich daher "mit Entschiedenheit" für die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt ein. In der bislang gültigen Fassung hieß es, die Kirche schließe die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht aus, wenn dies der einzige Weg wäre, Menschen vor einem Aggressor zu schützen.
Der aktualisierte Katechismus-Artikel 2267 führt aus, heute gebe es "ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat". Zudem habe sich das Verständnis vom Sinn von Strafsanktionen gewandelt. Auch gebe es inzwischen wirksamere Haftsysteme, die sowohl die Sicherheit der Bürger garantierten als auch eine Besserung des Täters erlaubten.
Der Katechismus-Text verweist als Quelle auf eine Ansprache von Papst Franziskus am 11. Oktober 2017. In einer Rede vor Kurienvertretern anlässlich der Veröffentlichung des Katechismus vor 25 Jahren sprach er sich für eine offizielle Verurteilung der Todesstrafe aus. (kna/Stand 02.08.2018)
17.12.2018
Papst Franziskus hat seine Ablehnung der Todesstrafe bekräftigt. "Die Todesstrafe ist immer unzulässig, da sie die Menschenwürde verletzt", sagte er an diesem Montag. Zudem wandte er sich auch gegen lebenslange Haftstrafen.
Alle Staaten rief der Papst zur Abschaffung der Todesstrafe auf. Franziskus äußerte sich bei einer Begegnung mit einer Delegation der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe.
Diese müsse in jenen Ländern, in denen sie noch legal sei, aber de facto nicht mehr angewandt werde, Gegenstand eines offiziellen Moratoriums sein, so das Kirchenoberhaupt. Für Staaten, die immer noch die Todesstrafe verhängen, forderte der Papst, der auf "komplexe politische Prozesse" hinwies, eine schrittweise Reduzierung.
Geschehen könne dies etwa durch ein Verbot zum Schutz von Minderjährigen, geistig Behinderten oder schwangeren Frauen. Dies seien "Mindestziele", betonte Franziskus.
Papst auch gegen lebenslange Haftstrafen
Er wandte sich nicht nur gegen die Todesstrafe, sondern auch gegen lebenslange Haftstrafen. Diese seien eine Form der "verborgenen" Todesstrafe, sagte er. "Der Herr wartet immer auf eine Rückkehr des Sohnes. Und so kann man weder das Leben noch die Hoffnung auf Erlösung und Versöhnung mit der Gesellschaft irgendjemandem wegnehmen", betonte der Papst.
Erst im August hatte er den katholischen Katechismus geändert und die Todesstrafe für "unzulässig" erklärt, weil sie "gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person" verstoße. In der bislang gültigen Fassung hatte es geheißen, die Kirche schließe die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht aus, wenn dies der einzige Weg wäre, Menschen vor einem Aggressor zu schützen.
Die katholische Kirche hat die Todesstrafe in ihrer Lehre offiziell ausgeschlossen. In einer vom Vatikan veröffentlichten Änderung des Katechismus heißt es, die Todesstrafe sei "unzulässig, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt". Die Kirche setze sich daher "mit Entschiedenheit" für die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt ein. In der bislang gültigen Fassung hieß es, die Kirche schließe die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht aus, wenn dies der einzige Weg wäre, Menschen vor einem Aggressor zu schützen.
Der aktualisierte Katechismus-Artikel 2267 führt aus, heute gebe es "ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat". Zudem habe sich das Verständnis vom Sinn von Strafsanktionen gewandelt. Auch gebe es inzwischen wirksamere Haftsysteme, die sowohl die Sicherheit der Bürger garantierten als auch eine Besserung des Täters erlaubten.
Der Katechismus-Text verweist als Quelle auf eine Ansprache von Papst Franziskus am 11. Oktober 2017. In einer Rede vor Kurienvertretern anlässlich der Veröffentlichung des Katechismus vor 25 Jahren sprach er sich für eine offizielle Verurteilung der Todesstrafe aus. (kna/Stand 02.08.2018)