Zeitungen: Zahlen steigen seit Reform

Mehr Ehe-Annullierungsverfahren

Mehr Katholiken als bisher nutzen nach einer Reform durch Papst Franziskus die Chance zur Annullierung ihrer Ehe. Das zeigen neue Zahlen, über die die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" berichten.

Eine Frau zerreißt ihr Hochzeitsfoto / © Patrick Pleul (dpa)
Eine Frau zerreißt ihr Hochzeitsfoto / © Patrick Pleul ( dpa )

Demnach wurden im Jahr 2015 in allen Bistümern Deutschlands 582 Annullierungsanträge gestellt. Im Jahr 2016 seien es dann 753 gewesen. Die Zeitungen berufen sich auf eine im Erzbistum Köln erstellte Übersicht.

Die Annullierung einer Ehe beantragen Katholiken vor allem, wenn sie nach einer Scheidung erneut heiraten wollen. Weil nach der katholischen Kirchenlehre eine Ehe als unauflöslich gilt, so lange beide Partner leben, wird nach dem Kirchenverständnis die nach einer Scheidung standesamtlich neu geschlossene Ehe zur Sünde. Das kann dem Bericht zufolge zum Ausschluss von den Sakramenten führen und kirchliche Mitarbeiter auch den Job kosten. Daher betrachteten manche Betroffene es als Lösung, die vorhergehende Ehe für ungültig erklären zu lassen.

Zweite Instanz nicht mehr zwingend notwendig

Bei den Verfahren geht es darum, ob die ursprünglich geschlossene Ehe aus kirchlicher Sicht von Anfang an unwirksam war. Das kann schon dann der Fall sein, wenn einer der beiden Ehepartner sich nicht über die nach katholischem Verständnis unauflösliche Wirkung des Ehegelöbnisses im Klaren war.

In Deutschland entscheidet eines von 22 kirchlichen Gerichten über den eingehenden Antrag. Diese Entscheidungen wurden bis 2015 von der nächsthöheren Kirchengerichts-Instanz überprüft und bei widersprüchlichen Entscheidungen von einer weiteren Instanz entschieden. Im August 2015 vereinfachte Papst Franziskus die Zuständigkeitsregeln und legte fest, dass eine zweite Instanz nicht mehr zwingend erforderlich ist.


Quelle:
epd