Papst ermöglicht Piusbrüdern kirchenrechtlich legale Trauungen

Der Weg in die Gemeinschaft der Kirche

Papst Franziskus kommt der von Rom getrennten Piusbruderschaft weiter entgegen: Ortsbischöfe dürfen der traditionalistischen Gemeinschaft künftig Eheschließungsfeiern erlauben, die von der katholischen Kirche als legal anerkannt werden.

Piusbrüder / © Paul Haring (KNA)
Piusbrüder / © Paul Haring ( KNA )

Wie schon bei der früher erteilten Beichtvollmacht gehe es um "das Ziel, die Priesterbruderschaft des heiligen Pius X. in die volle Gemeinschaft der Kirche zurückzuführen", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Schreiben von Glaubenspräfekt Kardinal Gerhard Ludwig Müller an die Bischofskonferenzen weltweit.

Andauernde Illegitimität

Trotz der "derzeit objektiv andauernden kirchenrechtlichen Illegitimität der Piusbruderschaft" wolle Franziskus den Anhängern dieser Gemeinschaft in ihren Gewissensnöten entgegenkommen, so der Präfekt der Glaubenskongregation. Zugleich könne dies "manche Unsicherheiten in Bezug auf die Gültigkeit des Ehesakramentes" beseitigen und "zur vollen institutionellen Einigung beitragen".

Die Regelung sieht vor, dass "wann immer möglich" ein Diözesanpriester oder regulärer Priester den Ehewillen des Paares erfragt. Dieser Akt findet nach der alten Ordnung der Liturgie am Anfang der Messe statt. Die Brautmesse selbst wird dann von einem Priester der Bruderschaft zelebriert. Ausnahmsweise kann der zuständige Bischof die sogenannte Konsenserfragung auch dem Geistlichen der Piusbruderschaft erlauben; dabei ist sicherzustellen, dass dieser die Trauungsdokumente zeitnah der Diözesankurie übermittelt.


Quelle:
KNA