Ritual der Fußwaschung an Frauen auch in Deutschland zugelassen

Franziskus folgend

Künftig sind auch in den katholischen Gemeinden Deutschlands Frauen offiziell zur Fußwaschung in der Abendmahlsmesse am Gründonnerstag zugelassen. Eine entsprechende Ritus-Änderung wurde in den Amtsblättern der Bistümer veröffentlicht.

 (DR)

Bereits im Januar hatte Papst Franziskus das symbolträchtige Ritual für Frauen offiziell geöffnet. Auf Wunsch des Papstes veröffentlichte die vatikanische Gottesdienstkongregation einen Erlass, wonach Priester nicht mehr nur Männern und Jungen die Füße waschen sollen. Damit solle "die volle Bedeutung" der Geste zum Ausdruck kommen, die Jesus beim Abendmahl an seinen Jüngern vollzogen habe, so Franziskus. Es handele sich um ein Symbol des Dienens und der Demut.

Papst Franziskus vollzog Fußwaschung bereits in Vorjahren bei Frauen

Franziskus hatte bereits in den vergangenen Jahren die Fußwaschung während der Abendmahlsmesse bei Männern und Frauen vollzogen und damit in konservativen Kreisen Unmut ausgelöst. Der Vatikan hatte jedoch betont, es handele sich dabei um eine Ausnahme. Franziskus wolle nicht das Kirchenrecht brechen. Die Päpste vor ihm hatten gemäß der Tradition jeweils zwölf Priester für den liturgischen Akt bestimmt.

Papst Pius XII. hatte 1955 das jahrhundertealte, ursprünglich am Gründonnerstagmorgen vollzogene Ritual als möglichen Bestandteil der Abendmahlsmesse festgeschrieben. Im Römischen Messbuch von 1970 war ausdrücklich nur von männlichen Teilnehmern die Rede. Das bestätigte 1988 ein Rundschreiben der Gottesdienstkongregation mit dem Titel "Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung". In Deutschland und anderen Ländern war es bereits bisher in vielen Gemeinden üblich, an dem Ritual auch Frauen zu beteiligen.


Quelle:
KNA