Kirche verteidigt Karfreitag als stillen Feiertag

Der alljährliche Zwist

Während die Christen am Karfreitag des Leidens und Sterbens Jesu gedenken wollen, rufen Gegner der staatlich verordneten Feiertagsruhe zu bundesweiten Tanz-Flasmobs auf. Bischöfe werben dagegen dafür, den Tag für Einkehr und Besinnung zu nutzen.

 (DR)

Auch in diesem Jahr wird um die Stille am Karfreitag gestritten. Die Piratenpartei in Frankfurt und Gießen rief zu "Tanzflashmobs" an dem Feiertage auf. Unterdessen haben das Regierungspräsidium Gießen und die Stadt Frankfurt am Main die Tanz-Demonstrationen untersagt. Unter anderem auch für Köln und Hannover kursieren Aufrufe zur Demonstration im Internet. Die Protestaktionen richten sich gegen das Feiertagsgesetz, was unter anderem den Diskothekenbetrieb über die Osterfeiertage einschränkt. Auch bei den Schaustellern regte sich Kritik an der gesetzlich geregelten Ruhe.



Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat sich dagegen für die Beibehaltung der "stillen Tage" stark gemacht. Diese schränkten zwar die Freiheit Einzelner ein, förderten aber Gemeinschaft, Gesellschaft und Gemeinwohl, erklärte Schick am Donnerstag in Bamberg. Wer dies wolle, müsse auch gemeinschaftlich verpflichtende Vereinbarungen und Festlegungen befürworten.



Angesichts der gegenwärtigen Diskussion über den Schutz stiller Feiertage wie Karfreitag plädierte der Erzbischof für eine offensive Strategie. Mit Gesetzen und Verordnungen alleine seien "stille Tage" und der Sonntagsschutz nicht dauerhaft zu bewahren. Stattdessen gelte es, für sie zu argumentieren und zu werben. Gerade mit Blick auf Jugendliche und junge Erwachsene müsse Überzeugungsarbeit geleistet werden. Die Freiheit des Einzelnen, zu jeder Zeit Feste feiern zu können, sei nur vordergründig ein plausibles Argument. Denn damit werde die Auflösung der Gesellschaft gefördert.



"Törichte Diskussion"

Der katholische Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke wies die Diskussion als "töricht" zurück. "Uns allen tut der Karfreitag als ein Tag der Ruhe und Besinnung gut", sagte er am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Hamburg auf Anfrage. Hinzu komme, dass nach wie vor der weitaus größte Teil der deutschen Bevölkerung, nämlich über 60 Prozent, christlich gebunden sei. "Wir sind nicht eine Gruppe unter vielen: Die Kirche lässt sich nicht an den Rand drängen", betonte der Bischof. Und weiter: "Wir dürfen unsere vom Christentum geprägte Kultur nicht leichtfertig aufgeben. Eine öffentliche Kultur nimmt Schaden durch solch törichte Debatten", so Jaschke.



Für das Erbistum Paderborn hatte Sprecher Ägidius Engel Kirchliche Feiertage als "Ausdrucksformen eines kulturellen Gedächtnisses" gewürdigt. Mit einer solchen Aktion wollten die Piraten "religiöse Dürre mit Spaß übertäuben", kritisierte er in der gleichen Ausgabe der "Neuen Westfälischen".



Auch die evangelische Kirche verteidigt den Karfreitag als stillen Feiertag und spricht sich gegen öffentliche Veranstaltungen an diesem Tag aus. Zum umstrittenen Tanzverbot am Karfreitag sagte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, in der Sendung "hr1-Talk" des Hessischen Rundfunks (Karfreitagsausgabe): "Das Heil und das Verständnis dieses Tages hängt nicht davon ab", aber: "Das sind Zeichen, die dem Ganzen gut tun. Ich bin dafür, dass dieser Tag als Tag der Ruhe und der inneren Einkehr geschützt bleibt."



Marina Weisband von der Piraten-Partei sagte der "Frankfurter Rundschau" (Mitwochsausgabe): "Wir mobilisieren nicht gegen eine Religion, sondern dagegen, dass der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst." Jeder Christ könne beten und beschaulich sein.

Weisband: "Aber wir möchten nicht, dass deshalb außerhalb ihrer Sichtweite Tanzverbot herrscht, und rufen alle, die unsere Sicht teilen, übers Internet zum Mitmachen auf. Das ist doch Widerstreit der Ideen und ganz normale Demokratie."



Karfreitag ist für Christen einer der höchsten Feiertage. Sie erinnern an diesem Tag an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. An "stillen Tagen" sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Je nach Bundesland fallen unter diese Kategorie Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, 1. November, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie der 24. Dezember ab 14 Uhr.